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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2014/0120
Nach Wackers Tod am 14. Februar 1940 übernahm ab Mai 1940 der Historiker Paul
Schmitthenner (1884-1963) das badische Ministerium für Kultus und Unterricht. In den
Beginn seiner Amtszeit fallen der Waffenstillstand von Compiegne vom 22. Juni 1940 und
die damit verbundene Besetzung großer Teile Frankreichs. Das Elsass wurde der reichsdeut-
schen Zivilverwaltung unterstellt und mit dem „Gau Baden" zum neuen „Gau Baden-Elsass"
zusammengeschlossen. Der „Gauleiter" Robert Wagner betrieb als „Chef der Zivilverwaltung
im Elsass" eine gewaltsame „Germanisierungspolitik", worunter auch die Wiederbelebung des
Vereinswesens links des Rheins fiel. In diesem Zusammenhang wurde am 4. November 1941 der
Verband der Oberrheinischen Geschichts- und Altertumsvereine mit Sitz in Straßburg gegründet
. Zum Leiter wurde Karl Stenzel bestimmt, der seit 1939 Direktor des Generallandesarchivs
Karlsruhe und kommissarischer Leiter des Archivwesens im Elsass war. Das war ein weiterer
Versuch der Gleichschaltung, bei dem es zunächst darum ging, die 17 elsässischen Vereine, die
sich mit der Geschichte von Land, Volk und Heimat und mit deren Uberlieferungsgut befassten,
wieder in den „Volkskörper" einzugliedern.53 Aus einem Aktenvermerk Robert Wagners vom
Herbst 1940 wird jedoch deutlich, dass von vornherein geplant war, auch die badischen Vereine
anzuschließen, sobald die „Gleichschaltung" der elsässischen erfolgt wäre.54 So leitete Stenzel ab
Februar 1942 in Absprache mit dem eingesetzten „Stillhaltekommissar für das Organisationswesen
im Elsass", Franz Schmidt,55 die Eingliederung der badischen Vereine ein. Nach der ersten
Kontaktaufnahme zeigte er sich durchaus optimistisch, dass dies unproblematisch verlaufen
werde, denn sowohl der Historische Verein für Mittelbaden als auch die Arbeitsgemeinschaft
zur Pflege der Geschichte des Markgräflerlandes hatten ihre Mitarbeit erklärt. Angeblich hatten
auch Karl Siegfried Bader als Vorsitzender des Baarvereins und Friedrich Hefele für den
BVS ihre Zusammenarbeit signalisiert.56 Diese Aussage erscheint jedoch fraglich, da Bader
Stenzel am 29. März 1942 vor der Umorganisation der bisherigen Struktur warnte, denn auf badischem
Boden existiere bereits die Oberrheinische Historische Kommission und die von Bader
ins Leben gerufene Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Geschichtsvereine, auf Reichsebene
kam der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine dazu.57 Die Freiburger
Geschichtsvereine hielten sich mit ihren offiziellen Kommentaren zunächst noch zurück, doch
formierte sich hinter den Kulissen bereits der Widerstand gegen den neuen Verband. Daran änderten
auch die Erklärungen des badischen Kultusministeriums, welche die Selbständigkeit sowohl
der Vereine als auch der Arbeitsgemeinschaft der Südwestdeutschen Geschichtsvereine58
in gleicher Weise wie in der bisherigen Arbeitsgemeinschaft der badischen Heimatvereine von
Wacker zusicherten, nichts. Die kritischen badischen Heimat- und Geschichtsvereine sahen ihre

Vgl. GLA, 235/5889, Satzung des Verbands.

Vgl. ebd., Aktenvermerk des Chefs der Zivilverwaltung im Elsass, 30.9.1940.

Die „Stillhaltekommissare" waren für den Entzug und die Bewertung von Vermögen zuständig, das im
Wesentlichen aus Grundstücken und Liegenschaften bestand. Vgl. Christian Klösch u.a.: Vereine im
Nationalsozialismus. Vermögensentzug durch den Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und
Verbände und Aspekte der Restitution in Österreich nach 1945, Wien 2004, S. 44f.
Vgl. GLA, 235/5889, Stenzel an Badisches Ministerium für Kultus und Unterricht, 17.3.1942; ebd.,
Verband der Oberrheinischen Geschichts- und Altertumsvereine an Badisches Ministerium für Kultus
und Unterricht, 17.3.1942.

Vgl. Günther Reichelt: Anpassung und Widerstand - der Baarverein zwischen 1932 und 1945, in: Schriften
des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar 48 (2005), S. 91-105, hier S. 102.
Dem Ministerium schien dieser informelle Zusammenschluss, entstanden auf Initiative Baders, jedoch
ein Dorn im Auge gewesen zu sein, da die mittel- und nordbadischen sowie die elsässischen Vereine nicht
vertreten waren und die dort angeschlossenen Vereine dem staatlichen Einfluss weitgehend entzogen
waren. Vgl. GLA, 235/5889, Stenzel an Badisches Ministerium für Kultus und Unterricht, 17.3.1942.

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