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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2015/0035
Uber die Zeit seiner in den Freiburger Ratsprotokollen zu belegenden allerdings nicht durchgängigen
Anwesenheit in der Stadt während der Jahre 1704 bis 1717 führte Lechier eine bemerkenswerte
Doppelexistenz in Waldshut und Freiburg, die über seine Aktivitäten als Kaufmann
(der Tuocher), Hausbesitzer und Mitglied der Zunft „Zum Rosbaum" Auskunft gibt.

Auffallend häufig ist dabei seine Verstrickung in Misshelligkeiten mit Zunftgenossen, der
Gesammtheit anderer Zünfte, in Freiburg lebenden Landsleuten und schließlich mit dem Rat.
Seiner Verärgerung über die häufig wiederkehrende Beschäftigung mit ihm und seinen Widersachern
gibt der Rat in den Sitzungsniederschriften deutlich Ausdruck. Nicht zuletzt dürfte Le-
chiers oft zu beobachtende Hinhaltetaktik dem Rat wie Geschäftspartnern gegenüber zu seiner
geringen Popularität beigetragen haben.12 In Waldshut hingegen ist er, zumindest seit 1709, als
Ratsmitglied an vergleichsweise herausragender Stelle der Anwesendenrangfolge genannt.13 In
den Jahren 1712 und 1713 nahm Lechier fast monatlich an Ratssitzungen in Waldshut teil; im
Verlauf einer solchen wurde er am 31. Januar 171314, zusammen mit einem anderen prominenten
Ratsmitglied im Zuge einer personellen Erweiterung und Neubesetzung von Rat und städtischen
Funktionen sine salario pro activitate [...] zue Baumeisteren [...] gemacht [...].15 Diese
und zweifellos auch geschäftliche Aktivität an seinem „Hauptwohnsitz" hinderte Lechier nicht,
in Freiburg, dessen Rat ihm mehrfach nahegelegt hatte, auf sein Bürgerrecht wie versprochen
zu verzichten und sich auf Waldshut zu „konzentrieren", auch weiterhin präsent zu sein, denn er
zählt noch 1715 zur Tuchmacher-Zunft „Zum Rosbaum", deren vom 13. September dieses Jahres
datierendes Mitgliederverzeichnis ihn nennt.16 1717 gelang es Lechier sogar, von den Erben des
im Jahr zuvor verstorbenen Kaufmanns Franz Michon dessen Wohn- und Geschäftshaus „Zum
Rosen" zu erwerben.17 Im Frühjahr 1718 scheint er sich definitiv aus Freiburg zurückgezogen
zu haben, denn das Ratsprotokoll vom 29. April des Jahres vermerkte - nicht ohne erkennbare
Erleichterung - die von Montfort besorgte Vorlage der nunmehro beigebrachten resignation
seines Schwecher Vatters. Die Rückgabe des Freiburger Bürgerrechts hatte die in der Ratssitzung
vom 16. Mai 1718 bestätigte Aufnahme Montforts als ein Zünftiger zur Folge - wobei der
Name der Zunft wiederum ungenannt blieb.18

Die „ämterlosen" Jahre

Montforts Erwähnung in den Sitzungsprotokollen beschränkt sich in den folgenden Jahren auf
seine Tätigkeit als Vormund und Sachwalter von Witwen und deren unmündigen Kindern, in
der Wahrnehmung von Pflegschaften und der Verwaltung von Privatvermögen. Diesbezüglich
waren seine kaufmännischen, besonders finanztechnischen Kenntnisse offensichtlich so bekannt
und gefragt, dass er neben seiner sich ausweitenden, quasi hauptberuflichen Tätigkeit
als Kaufmann ausgelastet gewesen sein dürfte. Gerade die letztere spiegelt sich konkret in ei-

StadtAF, B5 XHIa Nr. 12, S. 667 u.a.; ebd., Nr. 113, S. 647; ebd., Nr. 114, S. 31 ff. und 103; ebd., Nr. 115,
S. 534f; ebd., Nr. 117, fol. 351r und 377v.
Vgl. Anm. 10.

Nicht erst am 6. November 1722, wie Martin (wie Anm. 1), S. 23, feststellt.
StadtAWT, Ratsprotokolle Waldshut, Bd. I, p. 261.
StadtAF, Cl Gewerbe und Handel Nr. 6.

Martin (wie Anm. 1), S. 77; StadtAF, Cl Häuserstand 1700-1750. Den entscheidenden Hinweis auf die
lange gesuchte, von Karl Martin nicht genannte Quelle vom 30. September 1717 (VerkauffsContract ad
ratificandum ...) verdanke ich dem Leiter des Stadtarchivs Freiburg, Herrn Dr. Ulrich P. Ecker.
StadtAF, B5 XIIIaNr. 122.

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