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nannt, ohne dass seine Qualifikation für dieses in seiner vielgestaltigen Aufgabenstellung - u.a.
verantwortlich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Stadt, militärischer Oberbefehl
über die Zünfte, Zuständigkeit in allen Fragen der Einquartierung, Oberaufsicht über das städtische
Wachpersonal45 - anspruchsvolle und in der städtischen Verwaltung ranghoch angesiedelte
Amt aus den Sitzungsniederschriften des Rats zu ersehen wäre. Karl Martin nimmt als allgemeine
Voraussetzung an, dass Montfort „bei der Bürgerschaft und bei der Regierung [...] ein
großes Ansehen und Vertrauen [genoss]"46, das er sich auch bei seiner in den Ratsprotokollen
häufig erwähnten Tätigkeit in Geldangelegenheiten als verlässlicher Verwalter von Privat- und
Stiftungsvermögen erworben haben könnte. Nicht unwesentlich dürfte zu seiner Nominierung
beigetragen haben, dass er sich „kommunalpolitisch" bisher nicht einseitig festgelegt hatte und
z.B. nie durch Klagen vor dem oder gegen den Rat, gegenüber der Verwaltung oder durch Zwist
mit Angehörigen der eigenen Zunft bzw. anderer Zünfte von sich reden gemacht hatte. Vielmehr
schien er auf Sachlichkeit, Ausgleich und Konzilianz bedacht gewesen zu sein und sich auch
gegenüber der vorderösterreichischen Regierung zumindest neutral verhalten zu haben.

Mit der Übernahme der neuen, umfangreichen Tätigkeiten häuft sich Montforts Erwähnung
in den Protokollen, sei es, dass er z.B. vorschlägt, das nach den Schäden der französischen
Belagerung der Stadt 1744/45 und der Schleifung der vaubanschen Festungsanlagen das
dringend reparaturbedürftige Christophel Thor beschlüssig und die Unterkünfte der Zoller in
den Zollhäusern wieder bewohnbar zu machen, sei es, dass er dem Zustand des ausgedehnten
städtischen Waldbesitzes seine besondere Aufmerksamkeit zuwendet:47 Er lässt die Waldungen
allerorten inspizieren, ist dabei auch selbst beteiligt und stellt vielfach unberechtigten Holzeinschlag
fest. Besonders krass schien diese Fehlentwicklung auf dem ausgedehnten städtischen
Grund- und Waldbesitz um das Kloster St. Märgen gewesen zu sein, denn der Jäger zu St.
Mergen habe die Ausstockung der Wälder in so vielen Jahren, in denen es an Aufsicht durch
den Magistrat mangelte, zum Schaden des allgemeinen Guts derart betrieben, dass er nun mehr
Nutzfläche als mancher Meyer besitze, dafür jedoch nichts bezahle. Das gelte auch für eine sehr
große Anzahl Hintersassen in der Herrschaft St. Mergen, die dem städtischen Waldbesitz dort
übergroßen Schaden zugefügt hatten. Montfort empfiehlt außerdem, dass Ratsverwandte Akten
und Rechnungen des Holzamts an sich nehmen und dessen Amtsführung untersuchen. Der Rat
benennt hierauf eine aus sieben Personen bestehende Kommission unter dem Vorsitz von Tit.
Herrn Obristmeister, um einen Augenschein vorzunehmen und angemessene Gegenmaßnahmen
zu ergreifen.48

Deutet diese Entschiedenheit Montforts in Angelegenheiten der Waldwirtschaft auf sachbezogenes
, kommerzielles Denken und Handeln im Sinne des Allgemeinwohls hin, wobei er
sich nicht scheut, das Versagen der Dienstaufsicht durch Amtsträger zu benennen, so zeigen
ihn andere gut dokumentierte Reaktionen in Ausnahmefällen wiederum von der Seite eines
Vorgesetzten, der auf harte Strafmaßnahmen gegen Unbotmäßige nicht unbedingt besteht: In
der Sitzung vom 23. Dezember 1748 berichtet Montfort, die Küferzunft „Zum Oftringer" wehre
sich gegen die geplante Einquartierung von Rekruten in ihrer Zunftstube, da diese, weil ziemblich
baufällig, dafür ungeeignet sei. Auf seine abschlägige Auskunft hin seien die Küfer jedoch
zu friedten und content wieder abgezogen. Darauf habe der Quartiermeister Meyer auf seine
anderslautende Verfügung mit der Bemerkung hingewiesen, er seije quartiermeister, H[qy]k

Vgl. Ursula Huggle: Johann Simler, Kupferschmied und Rat zu Freiburg im 17. Jahrhundert (Veröffentlichungen
aus dem Archiv der Stadt Freiburg i. Br. 23), Freiburg 1989, S. 196.
Martin (wie Anm. 1), S. 93.
StadtAF, B5 XHIa Nr. 149, S. 773.
Ebd., Nr. 150, S. 319ff, 403 und 1071.

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