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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2015/0043
Rat ab, stimmt schließlich aber einem weiteren Finanzierungsvorschlag von Montfort zu, 600 fl
rheinisch mit dem Vorbehalt vorzuschießen, dass diese Summe in Zeith 4 Wochen längstens und
ohne [...] anstand nach der von Montfort erfolgenden assignation und anweijsung bezahlt [...]
werden sollen wozu sich die Herren ambtshaus assessores verpflichten und dies mit consens
und approbation von Schultheiß und ganzem Magistrat.50 In der Folge ist indessen von diesem
Reiseprojekt - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr die Rede.

In die Anfangszeit Montforts als Obristmeister fiel das ihn persönlich gewiss stark belastende
, von Universität und Stadtgericht betriebene Verfahren51 gegen seinen „Vorzeigesohn",
den bis Ende Oktober 1747, turnusgemäß für ein halbes Jahr gewählten, noch als Rektor amtierenden
Herrn Professor Sacrae Scripturae und Hochfürstlich-Bischöflich-Constantzischen
Commissario in Ehesachen Doctor Montfort.52 Carl Joseph Anton Montfort hatte sich wegen
seiner mit zerschiedenen Personen anderen geschlechts theils selbsteingestandenen, theils über-
führter maßen verübten schändlichen und groben Mißhandlungen51 in einem Maße in Verruf
gebracht, dass angesichts seines sowohl unter sammentlichen Herren Professoribus, Regentibus
et non Regentibus, als unter denen Studenten und Burgern gewordenen üblen ruef[s] ein weiterer
Verbleib des gravierend Beschuldigten an der Universität vast nicht ohne anstoß des Publici
und große ärgernis werde beschehen können.54 Nach monatelangen, vor allem den Senat der
Universität enervierenden Verhandlungen, in denen es hauptsächlich um die Übernahme der
beträchtlichen Kosten des Verfahrens und der finanziellen Entschädigung der Opfer durch den
Beklagten bzw. durch seinen Vater ging - man rechnete von Seiten der Universität mit ungefähr
1.500 bis 2.000 fl - versicherte Montfort in einem an den Rektor bzw. Senat gerichteten pro
memoria schließlich, die Begleichung von Prozess- und anderen Unkosten zu übernehmen, und
dass er außerdem gesinnet seije, den Lebensunterhalt ein oder zweijer armen Studenten oder
ad alias pias causas was beizutragen jedoch mit dem weiteren billichen gesuech. Im Gegenzug
erwartete er von Seiten des Senats, dass er in Anbetracht der von seinem Sohn nachweislich
geübten Bueß und Bekehrung diesem, wenn schon nicht die Senatorenstelle, so doch die Professur
belassen möge. Wie zu erwarten, lehnt der Senat diesen „Handel" einstimmig - und einigermaßen
empört - ab und richtet danach sein ganzes Interesse auf die Bereitschaft des Herrn
Obristmeisters, mittels erbetenem, zuletzt gefordertem Nachweis seiner Zahlungsfähigkeit den
durch seinen Sohn verursachten Schaden finanziell wieder gutzumachen.55 Obwohl auch der
Magistrat (durch das öffentliche Amt Montforts) in den skandalösen Fall eingebunden war und
Schultheiß Steinmetz die undankbare Aufgabe übernahm, zwischen Rat und Universität zeitweise
auch als Bote bzw. Vermittler tätig zu werden, agierte der Rat seinen Sitzungsprotokollen
zufolge bemerkenswert zurückhaltend und sachlich auf die mitunter ungeduldige Erwartungshaltung
des Universitätssenats.

Aufgrund seines Amtes war Carl Franz Montfort weiterhin mit der Klärung und Befriedung
zahlreicher Streitfälle unter Bürgern sowie Beschwerden von diesen gegen Amtspersonen und
deren Eigenmächtigkeiten beschäftigt, ohne zunächst erkennbar in den Auseinandersetzungen
der 1750er-Jahre zwischen Bürgerschaft, Stadt und Regierung handelnd tätig zu werden. Häufig
dagegen gab es Veranlassung, in komplizierten Fällen von Seiten der Stadt eine Untersuchung
vorzunehmen, womit wiederum Montfort als Leiter der entsprechenden Kommissionen in die

Ebd., Nr. 149, S. 900-913.
Ausführlich dazu Zürn (wie Anm. 38).
UAF, A 10/30, fol. 809.
UAF, A 10/31, fol. 148.
UAF, A 10/30, fol. 767.
UAF, A 10/31, fol. 143ff.

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