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senden Magistratualen geschehen. Das könne indessen kein Vorrückrecht für ein älteres Haubt
begründen.69

Die 1768 in den traditionellen Formen vorgenommene neue Ratsbesatzung begann wiederum
mit der durch den Regierungspräsidenten abgehaltenen Befragung des Magistrats zu
Bürgermeister Montfort und Schultheis Klumpp (in deren vorübergehender Abwesenheit) wegen
ihres Verhaltens eingeleitet und wider ihr Betragen nichts eingewendet. Gleichwohlen
wurde den beiden Amtsträgern vom hohen Herrn die öftere Abhaltung der inneren Raths- und
Deputations-Sessionen [...] anmit eingebunden und anempfohlen. Ihre Eidesleistung gegenüber
der Universität - aus dem allt-Stättischen sogenannten aijdtbuch vorgeleßen - wollte von
Sumerau ab sofort und für künftig abgestellt wissen, da die Universität jetzt in Kais. Königl.
Pflichten genommen sei und auch immediate unter [der] hohen Landes-Regierung zu stehen
genieße.™

Die erste Ratssitzung des Jahres 1769 - am 16. Januar - leitete Schultheiß Klumpp im Namen
des erkrankten Bürgermeisters Montfort und übermittelte den Anwesenden an ihrem Beginn
die traditionelle Neujahrsgratulation.71 Knapp ein halbes Jahr später und im Zuge der be-
vorstehenden neuen Amterbesetzung vermerkte das Protokoll der Sitzung vom 3. Juli 1769 an
der Spitze der Anwesendenliste: Herr Bürgermeister Cessat.

Tod und Vermächtnis

Carl Franz Montfort war am 25. Juni 1769 in seinem Haus „Zum Rosen" in Freiburg im Alter von
83 Jahren gestorben und wurde zu einem nicht überlieferten Zeitpunkt im nördlichen Chorumgang
des Münsters vor der Heimhofer-Kapelle neben seiner Frau beigesetzt. Die Inschrift der
Grabplatte nennt den hoch und wohledel gebohrene[n] gestrenge[n] Herr[n] - in übertreibender
Abwandlung des von Sumerau'schen Worts von dem 20 jährigen Haupt - als 22 iahriges
der loblichen Statt Freiburg regierendes Oberhaubtz. Den umfangreichen, detaillierten Unterlagen
zu Montforts Nachlass ist zu entnehmen,72 dass allein die Begräbniskosten einschließlich
der Legate und Stiftungen den im offiziellen Inventar angegebenen Wert seines (Haupt-)
Hauses „Zum Rosen", nämlich 3.000 fl, überstiegen. Der Gesamtanschlag der liegenden Güter
wird im genannten Inventar mit rd. 13.000 fl angegeben. Hierzu zählten neben dem erwähnten
Gebäudekomplex „Zum Rosen" {Behausung, Hof Stallung nebst 2 Hinterhäusern) die in der
Schiffgasse gelegen\o\ Behausung samt Garten, Stallung und Scheuren im Wert von 2.500 fl,
sodann eine Ölmühle und Walkhe vor dem Schwabentor, Gärten samt einer dar inbefindlichen
Wohnbehausung sowie landwirtschaftliche Nutzflächen, darunter zahlreiche Rebgrundstücke,
rund um das Stadtgebiet gelegen, und schließlich Fruchtgülten in Neuershausen und Waldshut.
Der Gesamtwert des von Montfort hinterlassenen Privat- und Geschäftsvermögens belief sich
auf ungefähr 47.830 fl, und nach dem Abzug von Schulden und Steuern verblieben den Erben
34.460 fl - ohne den Wert der beiden Stadthäuser, die an Montforts Kinder Martin Rudolph und
Maria Theresia übergingen. An Barvermögen erbten diese beiden jeweils 17.230 fl. Montforts
geistlicher Herr Sohn sollte angesichts der vom Vater finanzierten und von ihm auf 5.000 fl geschätzten
Ausbildungs- und Prozesskosten sowie gemäß seinem anno 1758 schriftlich erklärten
Verzicht als Erbe eigentlich unberücksichtigt bleiben; in seinem vom 27. November 1767 datie-

StadtAF, B5 XHIa Nr. 166, S. 286-291.

Ebd., Nr. 163, S. 377-379.

Ebd., Nr. 166, S. 1.

StadtAF, Cl Erbschaften 184.

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