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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2015/0053
ne H. H. Canonici ein pahr Mahl nacher St. Peter, wohingegen die H. H. Patres von St. Peter
wider herüber zu uns komen mit beyderseits vollkomenem Vergnügen. Abt Steyrer schickte in
der Regel drei Patres zu dem St. Märgener ,Fasnachtküchlein', das bei ihm Convivium Bac-
chanalitium heißt, also Fastnachtsessen, und ließ sie gelegentlich auch dort übernachten. Als
Gegeneinladung zu diesem St. Märgener ,Fasnachtküchlein' hat St. Peter die Nachbarn auf den
Fastnachtsmontag ad Bacchanalia usw. invitiert.5

Am Schmutzigen Donnerstag erlaubte in St. Peter der Abt den Dienern, Handwerkern und
Mägden des Klosters, nachmittags bis zum Angelusläuten in der Wirtschaft zu tanzen: Hodie
post meridiem servis, opificibus et ancillis permisi choreas in Caupona usque ad pulsum ves-
pertim salutationis Angelicae et agoniae Christi quadrante post h. 5. Steyrer wollte das Tanzvergnügen
der Leute unter Kontrolle haben, weil er darin wohl die Gefahr der Ausschweifung
und der Versuchung zur Sünde sah, der die Strafe auf dem Fuß folgen werde. Er erzählt immer
wieder Warngeschichten hierzu: wie im Winter ein Jugendlicher aus St. Peter nach einem nächtlichen
Trinkgelage und Tanzerei im Wirtshaus von St. Märgen auf dem Heimweg beim Kapfen
Berghäusle im tiefen Schnee erfroren sei, oder wie ein anderer junger Mann aus Zähringen an
Fastnacht beim Tanzen zusammengebrochen und gestorben sei.6 Auch in St. Märgen suchten die
Äbte die ihnen suspekte Tanzfreude in engen Grenzen zu halten: In der Fasnacht seynd keine
anderen Dänz als am Montag und Zinstag erlaubt worden. Das tanzlustige Volk fand allerdings
in der Fastnachtszeit Mittel und Wege, diese Verbote zu umgehen. Abt Petrus Glunk klagt, er
habe allhiesigem Neuen Würth sagen lassen, bey Straf 1 Pfd. Wachs solle er nit nach Bettzeith
danzen lassen. Ist aber schlecht gehalten worden, dann einiges Mahl haben sie die Ausred, es
seye der Brauch, nach Bettzeith 3 Dänz zu thun, oder sie haben nit gehört läuten p. Sie fürchten
die weltliche Obrigkeith nit vill, noch weniger die gaistlicheJ

Die dreitägigen Bacchanalien in St. Peter

In der Abtei St. Peter wurden am Fastnachtssonntag, -montag und -dienstag die Bacchanalien
gefeiert. Im Mittelpunkt stand an allen drei Tagen im Refektorium des Konvents ein Festessen
mit Gästen, das Convivium Bacchanalitium, das Steyrer gelegentlich auch Convivium Saturna-
litium oder meist einfach convivium solitum oder convivium consuetum, das übliche Gastmahl,
nennt.8 Im Unterschied zu den offiziellen repräsentativen Feiern zum Namenstag des Abtes oder
zum Schuljahresende, zu denen hohe Gäste aus Freiburg und der weiteren Umgebung gebeten
waren, findet man auf Steyrers Gästelisten für die Fastnacht vor allem St. Petermer Bürger und
Angestellte des Klosters (Abb. 2): den Burgermeister, den Schulmeister, den Wirt, den Klosterjäger
, den Amtmann, die Meier (d.h. Verwalter) der Klosterhöfe, die Vögt und Untervögt,
den Nachtwächter, den Klosterbub, einen alten Kammerdiener, verschiedene Handwerker wie
Müller, Sattler, Gerber, Metzger, Schreiner, Nagler oder Glaser und andere mehr. Mitten unter
ihnen saßen auch Bauleute und Künstler, die gerade in der Abtei arbeiteten, wie etwa der Baumeister
mit seinem Gesellen, der ihm geholfen hat, das Modell zum neuen Konvent machen, der
Gypsator [Stukkateur] Gigel, der Bildhauer Mathias Faller, der Orgelmacher Hermann oder

Glunk (wie Anm. 1), Februar 1739 und 1743, 18.2. und 27.2.1737; Steyrer (wie Anm. 1), 22.2.1759;

Glunk (wie Anm. 1), 5.2.1739 und Februar 1738.

Steyrer (wie Anm. 1), 14.2.1765 und 8.1.1756.

Glunk (wie Anm. 1), 8.2.1750 und 20.2.1737.

Steyrer (wie Anm. 1), 13.2.1752, 7.2.1766, 9.2.1755, 26.2.1759 u.ö.

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