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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2015/0140
Abb. 1 Goethestr. 33 in Freiburg, 1941 enteignet und von der Gestapo übernommen

(StadtAF, M 70 S 202-27 Nr. 504).

Im folgenden Beitrag soll zunächst die Situation der oben genannten Familie beleuchtet
werden. Von diesem Einzelfall ausgehend - Wilibald Gurlitt war als „Arier" eingestuft und die
Ehe damit als „Mischehe" klassifiziert - wird das wechselvolle Schicksal solcher Verbindungen
und deren Kinder, den sogenannten „Mischlingen" untersucht.2 Es folgt ein kurzer Blick
auf die Kriegslage zu Beginn des Jahres 1945, zu der auch die Hintergründe des verheerenden
Bombardements auf Freiburg vom November 1944 gehören. Wie weitreichend dessen Folgen
waren, soll der anschließende Bericht über die Planung und den Verlauf der Deportation nach
Theresienstadt darlegen, zu welcher 15 jüdische Bürger aus Freiburg neben vielen anderen aus
Baden noch am 13. Februar 1945 gezwungen wurden. Alle waren, weil sie einer „Mischehe"
zugehörten, zu letzten Opfern der Verfolgung geworden.

Im Zusammenhang mit rassenideologischen Kategorien des Nationalsozialismus kennzeichnen wir die
entsprechenden Begriffe durch Anführungszeichen. Das gilt auch für das Wort „Mischehe", weil damit
im Sprachgebrauch des Regimes Lebensgemeinschaften bezeichnet wurden, von denen ein Partner nach
seiner „rassischen" Definition Jude war. Vgl. Beate Meyer: „Jüdische Mischlinge". Rassenpolitik und
Verfolgungserfahrung 1933-1945, Hamburg 1999, S. 20f.

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