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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 23
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konnte sich sowohl auf einfache Niederlassungen, die keinen Hausverwalter (Komtur) besaßen,
als auch auf solche, die einen solchen hatten, beziehen. Für letztere Verwaltungseinheiten werden
im Folgenden die Begriffe „Haus" und „Kommende" synonym verwendet, während sonst
von „Niederlassung" die Rede sein wird.12

Die Entstehung der Kommende Freiburg

Zahlreiche Deutschordenskommenden entstanden im Verlauf des 13. Jahrhunderts,13 allerdings
unter unterschiedlichen Umständen. Mancherorts ist der Ursprung völlig unklar, während andernorts
eine einzige umfangreiche Schenkung klar fassbar die Grundlage bildete. In letzterem
Fall stand die ,Gründerfamilie', von der diese Schenkung ausging, meist auch in den folgenden
Jahrzehnten als Förderer hinter ,ihrer4 Kommende.14 Zwar ist auch bei der Freiburger Kommende
eine größere Besitzübertragung 1263 durch Graf Konrad I. von Freiburg festzustellen,15 doch
deuten kleinere Indizien - vor allem zwei frühere Urkunden - auf ein komplexeres Bild hin.

Der erste Nachweis für die Existenz des Deutschen Ordens in Freiburg stammt aus dem Jahr
1258 - fünf Jahre vor der gräflichen Schenkung.16 Papst Alexander IV. verlieh für den Besuch
der Deutschordenskirche in Freiburg - ecclesia hospitalis sancte Marie Theutonicorum in Fri-
burch Constantiensis diocesis - einen Ablass (Abb. 1). Dieser wurde u.a. für den Jahrestag der
Kirchweihe gewährt, d.h. die Kirche muss demzufolge schon konsekriert gewesen sein. Leider
lassen sich keine Anhaltspunkte für eine genauere Identifizierung dieser Kirche herausarbeiten.
Aus demselben Jahr stammt eine zweite Urkunde, die einem rückseitigen Vermerk des 17. Jahrhunderts
zufolge aus dem Archiv der Freiburger Kommende stammt, auch wenn darin selbst
von keiner Freiburger Niederlassung explizit die Rede ist.17 Der Deutsche Orden wurde bei einer

Zu diesen Begrifflichkeiten und ihren Problemen vgl. Militzer, Entstehung der Deutschordensballeien
(wie Anm. 4), S. 3. Zur generellen Verwaltungsstruktur vgl. Ders., Von Akkon zur Marienburg (wie
Anm. 4), passim, und zum Aufbau einer Kommende ebd., S. 196-207.

Vgl. die nach Ordensprovinzen geordnete Darstellung bei Militzer, Von Akkon zur Marienburg (wie
Anm. 4), S. 223-333.

Teilweise wird in diesem Zusammenhang auch von „Hauskommende" gesprochen, vgl. ebd., S. 416; vgl.
Udo Arnold: Europa und die Region - widerstreitende Kräfte in der Entwicklung des Deutschen Ordens
im Mittelalter, in: Ritterorden und Region - Politische, soziale und wirtschaftliche Verbindungen im
Mittelalter, hg. von Zenon Hubert Nowak (Ordines militares Colloquia Torunensia Historica 8), Torun
1995, S. 161-172, hier S. 166; vgl. Alois Seiler: Deutscher Ritterorden, in: Handbuch der Baden-Würt-
tembergischen Geschichte. 2. Bd.: Die Territorien im Alten Reich, hg. von Meinrad Schaab und Hansmartin
Schwarzmeier, Stuttgart 1995, S. 610-636, hier S. 614; vgl. Klaus Militzer: Die Einbindung des
Deutschen Ordens in die süddeutsche Adelswelt, in: Ritterorden und Region (siehe oben), S. 141-160, hier
S. 143f. Zur Rolle solcher Gründer im Elsass vgl. von Planta (wie Anm. 6), S. 65-70. Zur Komplexität
von Gründungssituationen vgl. Militzer, Von Akkon zur Marienburg (wie Anm. 4), S. 196f. und 416f.
Als besonders kompliziert erweist sich die Entstehung Frankfurts und Sachsenhausens, vgl. Seiler (wie
Anm. 5), S. 14-27.

FUBI, Nr. 192. Hellmann (wie Anm. 3), S. 18, hält diese für eine typische Schenkungsurkunde und übergeht
einige Details. Zu den Grafen generell vgl. Eva-Maria Butz: Adlige Herrschaft im Spannungsfeld
von Reich und Region. Die Grafen von Freiburg im 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen aus dem Archiv
der Stadt Freiburg im Breisgau 34/1), Freiburg 2002.

FUB I, Nr. 168. Die Erwähnung von 1256 bei Heim (wie Anm. 5), S. 11, geht wohl auf einen Notizirrtum
und dem Vertauschen von Seitenzahlen und Urkundennummern im FUB zurück.

FUB I,Nr. 171.

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