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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 27
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Beziehungen, Förderer und Schenker

Doch wer förderte die Kommende in der auf die Gründung folgenden Zeit?23 Zu wem bestanden
welche Beziehungen? Die Beantwortung dieser Frage wird anhand einer analytischen Trennung
verschiedener Personengruppen, mit denen die Ordensbrüder agierten, erfolgen.

Durch ihren Status als Stadtherren und ihre Rolle bei der Gründung kann die Freiburger
Grafenfamilie als eine solche Gruppe betrachtet werden. Konrads I. Schenkung von 1263 wurde
bereits erörtert.24 Sie stellt dessen einzigen Kontakt zur Kommende dar. Dabei gaben auch
seine Söhne Egeno IL, Konrad und Heinrich ihre Zustimmung. Egeno II. gewährte 1272, dem
Jahr seiner Herrschaftsübernahme, der Kommende das Recht, in dez herzogen walt Holz zu
holen. Begründet wurde die Verleihung dieses Privilegs damit, dass sie zu seinem Seelenheil
und dem Seelenheil seiner Ahnen dienen sollte. Diese ,klassische4 Begründung dürfte in diesem
Fall wohl mit dem Tod von Egenos Vater Konrad I. im Jahr davor in Zusammenhang stehen.
Neben dieser einzigen direkten Förderung tritt Egeno II. häufig als siegelnde oder bestätigende
Autorität auf.25

Eine besondere Bedeutung kommt ihm schließlich in einem Konflikt zwischen der Stadt
und der Kommende 1292 zu, wobei die Gebäude des Ordens zerstört wurden. Darauf wird noch
einzugehen sein. Die acht Monate später getroffene Einigung der Streitparteien erfolgte mit des
graven Egen Herren von Friburg willen un wissende un arbeitet Dies wäre kaum weiter bemerkenswert
, wäre nicht auch der Sohn des Grafen an der Zerstörung beteiligt gewesen, was Graf
Egeno veranlasste, eine zweite Priesterpfründe für die Kommende einrichten, sozusagen als
Sühne für das Fehlverhalten des Sohnes. Als zusätzliche Bußleistung gelobte der Graf oder sein
Sohn über Rin ze varende, mit swem er will, ze besserunge dem orden un nüt widerkomen, e das
in der meister wider lade, es were denne das der meister ime daran gnade tete, das er belibe?1
Ob die alleinige Ankündigung der Buße als symbolische Wiedergutmachung ausreichte oder ob
dieses Exil tatsächlich aufgesucht wurde, ist unbekannt. Aufgrund des Schweigens der Quellen
erscheint ersteres plausibler. In beiden Fällen dürfte Recht und Ansehen des Ordenshauses wiederhergestellt
worden sein.

Interessanterweise können zu einem früheren Zeitpunkt in einem Testament, das Graf Heinrich
, der Bruder Egenos, 1276 aufsetzen ließ, zwei Freiburger Deutschordensbrüder als Zeugen
nachgewiesen werden: Johannes Spörlin und Rudolf von Offnadingen.28 Ganz so schlecht kann
das Verhältnis zwischen der gräflichen Familie und der Ordenskommende demzufolge damals
nicht gewesen sein. Insgesamt scheint aber eher eine gewisse Distanz zwischen den Grafen und
der Kommende geherrscht zu haben, die nicht nur durch die fehlenden finanziellen Mittel der

23 Hellmann (wie Anm. 3), S. 23, behandelt diese Förderung sehr knapp und geht nur auf die Schenkungen
an die Kommende ein. Andere Aspekte blendet er aus.

24 FUB I, Nr. 192.

25 Holzprivileg: FUB I, Nr. 261; zum Tod Konrads I. vgl. Butz (wie Anm. 15); als Autorität: FUB I, Nr. 287
und 350; FUB II, Nr. 188, 232 und 261; FUB III, Nr. 121. Schon Hellmann (wie Anm. 3), S. 20 bemerkte
die ,,sparsam[en]" Zuwendungen der Grafen.

26 FUB II, Nr. 132.

27 Wer mit meister gemeint ist - Hochmeister, Landkomtur oder Komtur -, kann nicht festgestellt werden.
Hefele vermutet, dass sich grave auf Graf Egeno, stellvertretend für seinen minderjährigen Sohn, bezieht,
vgl. FUB II, S. 149, Anm. 2. Hellmann (wie Anm. 3), S. 22, Anm. 31, spricht sich jedoch für den im
Rahmen seiner Verlobung großjährig gewordenen Sohn Konrad als Exilierten aus.

28 FUB I. Nr. 289.

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