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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 30
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dem Erbe der Zähringer besessen oder zumindest beansprucht hatte.45 Aufgrund unbekannter
Gründe - womöglich entfernungsbedingt - schenkten die Landgrafen die Güter dem Deutschen
Orden, zu dem die Familie seit Generationen gute Beziehungen besaß.46 Dieser sorgte
dann für eine Weitergabe an das Freiburger Ordenshaus, dem einzigen in der näheren Umgebung
. Allerdings gelang es den Ordensbrüdern wohl nicht, alle Ansprüche auf diesen Besitz
auch wirklich durchzusetzen.47

Weitere Adlige, die die Kommende unterstützten, kamen allesamt aus dem südlichen
Oberrheingebiet. Seitens höherer Adliger spielten vier Familien eine maßgebliche Rolle: Zu
diesen zählten die Herren von Üsenberg, die mehrfach in Zusammenhang mit der Freiburger
Ordenskommende genannt werden. 1276 übergab Rudolf von Usenberg gemeinsam mit seinem
gerade abwesenden Vetter Hesso dem Deutschordenshaus Freiburg mehrere Zehnten und
Leute.481297 verkaufte Hesso der Alte von Usenberg Güter, Leute, Vogtei und weitere Rechte.
Diese waren zuvor durch die jeweiligen Lehnsnehmer der Üsenberger, Heinrich und Bertold
von Biengen sowie Walter von Buchheim, den Ordensbrüdern gegeben worden. Ein Jahr
später schloss sich Rudolf von Üsenberg dieser Abmachung an, indem er seine gleichartigen
Rechte, die er als Lehen des Klosters Murbach besessen hatte, an die Freiburger Kommende

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veräußerte. Es erstaunt, dass die beiden Üsenberger erst sieben bzw. acht Jahre nach der Uber-
tragung durch die Ritter von Biengen und das Kloster Murbach tätig wurden.49 Möglicherweise
spielte die Herrschaftsteilung der Üsenberger 1291/9250 oder die Zerstörung der Freiburger
Kommende 1292 dabei eine Rolle. Dennoch bleibt der zeitliche Abstand relativ groß, sodass
beide Verträge wohl eher als eigenständige Akte betrachtet werden können und es sich nicht
nur um eine bloße Bestätigung der Lehnsherren handelte. Eine solche lehnsherrliche Bestätigung
ist dagegen 1276 bei den Edelfreien von Rötteln zu finden, bei der sie sich auf eine
Besitzübertragung ihres Lehnsnehmers Walter von Neufalkenstein bezogen.51

Von allen Hochadligen standen die Markgrafen von Hachberg dem Freiburger Deutschordenshaus
am nächsten. Heinrich II. war 1276 an einer Hofübertragung beteiligt und trat 1297
selbst in den Orden ein. Seine Söhne schenkten 1300 dem Ordenshaus einen Kirchensatz. Dabei
findet sich unter den Zeugen auch Friedrich, der leibliche Bruder der beiden, als Ordensbruder.
Die Bedeutung familiärer Beziehungen wird hier besonders ersichtlich, denn als Schenkungsgrund
wird das Seelenheil des verstorbenen Vaters angegeben.52 Heinrich III. von Hachberg
erscheint noch einmal 1308 als Zeuge in einem Vergleich zwischen dem Ordenshaus und dem
Kloster Adelhausen. Der Bezug zur Kommende dürfte folglich auch weiterhin bestanden haben.

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Vgl. FUB I, S. 247, Anm. 1; vgl. Seiler (wie Anm. 14), S. 618; vgl. Hellmann (wie Anm. 3), S. 19.

Vgl. Helge Wittmann: Netzwerke und Karrieren von Thüringern im frühen Deutschen Orden, in: Herrschaft
, Netzwerke, Brüder des Deutschen Ordens in Mittelalter und Neuzeit, hg. von Klaus Militzer (Quellen
und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 72), Weimar 2012, S. 39-65, hier S. 41 und 44-48, vgl.
Udo Arnold: Der Deutsche Orden - ein staufischer Hausorden?, in: Der Deutsche Orden in Europa, hg. von
Karl-Heinz Ruess (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst 23), Göppingen 2004, S. 10-28,

Vgl. Seiler (wie Anm.14), S. 618.

FUB I. Nr. 299.

Murbach: FUB II, Nr. 93; Üsenberger: ebd., Nr. 232 und 255.

Zur Teilung vgl. Ansel-Mareike Andrae-Rau: Beobachtungen zur Burgen- und Städtepolitik der Herren
von Üsenberg im 13. Jahrhundert, in: Das Markgräflerland 2/2003, S. 112-129, hier S. 112.

51 FUB I. Nr. 263f.

Hof üb ertragung: FUB I, Nr. 297; als Ordensbruder: FUB II, Nr. 209; Schenkung: ebd., Nr. 284.

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