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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 61
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2016/0061
Peyerin.4 Briswerck pflegte, unter anderem als Kompagnon des Buchhändlers Hans Herlin,5
regelmäßig die Frankfurter Messe zu besuchen und wird dort mit Dürckenheimer bekannt
geworden sein. Dieser trat, nachdem er seinen Wohnsitz in Freiburg genommen hatte, in
die dortige Schneiderzunft ein. Allerdings ist er erst ab 1530 in den Gewerftlisten der Zunft
nachweisbar, da die Steuerbücher der Jahre 1524 bis 1529 fehlen. Von 1530 bis 1535 zahlte
Dürckenheimer eine Jahressteuer von 1 Pfund 14 Schilling, wurde dann 1536 auf 18 Schilling
und 1539 auf 15 Schilling gemindert, 1542 jedoch wieder auf 1 Pfund erhöht, um schließlich
ab 1550 wieder 15 Schilling zu zahlen.6

Die Gründe für das erhebliche Auf und Ab im Vermögens stand des älteren Dürckenheimer
- von rund 830 Gulden über ca. 300, 225, 365 und schließlich wieder 225 Gulden Vermögenstaxierung7
- sind in geschäftlichen Fehlschlägen und daraus resultierender Schuldenmacherei zu
suchen. Das wird unter anderem aus dem Prozess ersichtlich, den der Straßburger Bürger Martin
Brun vor dem Freiburger Stadtgericht gegen Christina Briswerckin, Ulrich Dürckheimers
eeliche hausfrawen, diese vertreten durch ihren Vogt, den Ratsherrn und späteren Obristzunft-
meister Schwartzhans,8 im August 1530 führte. Brun hatte Dürckenheimer, uff sein höchst zu-
flechlich unnd bitlich ansuchenn, wenige Monate zuvor auf der Frankfurter Messe 568 Gulden
geliehen, die dieser zu gewin unnd Verlust bei einer reyß in Holandt uff blatislin — Plattfisch/
Scholle9 - und sonst beim Handel mit hering und bücking einsetzen sollte. Dürckenheimer kaufte
für die Summe jedoch in Frankfurt Tuch und Kleidung, verkaufte die Ware mit Gewinn in
Straßburg und beglich damit offenbar drückende Forderungen, war jedenfalls rasch wieder bloß
und mittellos, sodass Brun sich an dem Vermögen von Dürckenheimers Frau Christina schadlos
zu halten suchte. Diese wehrte sich mit dem Hinweis, besagte Summe sei in ein gemein oder
geselschafft [...] erlegt worden, der sie nicht angehöre; zudem könne nach Freiburger Recht die
Ehefrau nicht für die Schulden des Mannes belangt werden.10 Wegen Ulrich Dürckenheimers

Rosemarie Merkel: Hans Briswerck (IL), in: Ulrich Zasius: „Geschichtbuch" der Stadt Freiburg im
Breisgau, hg. von Hans Schadek, Bd. 2: Biographien (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt
Freiburg im Breisgau 40/2), Freiburg 2015, S. 43-47, hier S. 45f., durch Schreibfehler versehentlich mit
der Angabe „1520" statt 1528 als Heiratsjahr. - Nach StadtAF, Cl Erbschaften 86 (Hans Graf), wurden
bei der Vermögensteilung zwischen Hans Briswercks Witwe und ihren Kindern Ende Mai 1526 die Geschwister
Diebold und Christina noch bevögtigt, sie waren demnach noch nicht verheiratet; beider Erbe
blieb ungeteilt. Im Juli 1528 fand zwischen Diebolds Vogt Schwartzhans und Ulrich Dürckenheimer,
Ehemann der Christina, die Teilung des Erbgutes statt. Da die Zeitspanne zwischen Eheschließung und
Erbteilung vermutlich nur kurz war, wird die Ehe 1528 geschlossen worden sein. Mitteilung Frau Rosemarie
Merkel.

Hans Schadek: Hans Herlin, Buchhändler, in: Zasius (wie Anm. 4), S. 361-371, hier S. 363ff.

StadtAF, El A IIa 1 Nr. 20 (1530) fol. 29r, Nr. 28 (1542) fol. 38r, Nr. 36 (1550) fol. 25v.

Der Berechnung liegt die Steuertabelle zugrunde, die der Freiburger Rat 1476 im Rahmen einer umfassenden
Steuerordnung beschlossen hat; ediert von Tom Scott: Die Freiburger Enquete von 1476 (Veröffentlichungen
aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 20), Freiburg 1986, S. 53.

Rosemarie Merkel: Schwartzhans (Hans Schwartzhans/Hans Schwartz), in: Zasius (wie Anm. 4), S.
233-236, hier S. 236.

„ein blatisze vel schölle [...], dim. [...] plateiszlin [...] blatislin". Deutsches Wörterbuch von Jacob und
Wilhelm Grimm online, http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=G-
P05426#XGP05426 („Platteise").

Urteil des Schultheißengerichts vom 13. Juli/9. August 1530, abschriftlich überliefert in: StadtAF, Cl
Schuldsachen 5 (Rechtssache Jacobe Castmeisterin, 1562), Papierlibell, fol. 12r-25r. Siehe auch das
Schreiben des Straßburger Rats an Freiburg wegen der Forderung ihres Bürgers Martin Brun genannt
von Schiltigheim an Ula [sie] Türckenheimer, StadtAF, AI Xld 1530 Juli 2.

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