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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 93
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1757 nahm Joseph Kränckel Christian Berrolla als Gesellen an.35 Dieser stammte aus Kling-
nau (vormals Clinglau) bei Zurzach im Aargau, zur damaligen Zeit zugehörig zum Land Baden
in der Schweiz. Er war Sohn des Ratsherrn Johann Christianus Berrolla und der Maria Frey (in).
Geboren wurde er 1741, wie sich aus dem Eintrag seiner zweiten Ehe mit Maria Anna Kupfer-
schmid(in) ergibt.36 Seine Lehre absolvierte er in der Stadt Clus (Klus, Cluses) bei Innligen
(Savoyen) bei Meister Anselm Reydet von Januar 1750 bis 1753.37

Am 2. August 1769 beantragte Joseph Kränckel für seinen Gesellen das Freiburger Bürgerrecht
. Nach Erhalt sollte er Kränckels Adoptivtochter Maria Walburga heiraten und auch
die Uhrmacherwerkstatt übernehmen. Die Pläne hinsichtlich des Bürgerrechts und der Werkstattübernahme
stießen auf Widerstand, einerseits durch die Stadt Freiburg, andererseits durch
die Uhrmachermeister. Das Bürgerrecht für Christian Berrolla wurde verweigert, zumal das
Bürgergeld für Kränckel als auch für seine Frau und die Kinder noch nicht entrichtet worden
sei. Hiergegen setzte sich Kränckel in einem Schreiben vom 17. Juni 1769 an den Magistrat zur
Wehr:38

1. In den letzten 50 Jahren seien keine Uhrmacher in der Stadt gewesen, die die Profession
verstanden hätten. Daher habe der inzwischen verstorbene Schultheiß Peter Steinmitz im
Auftrag des Magistrats den Freiherrn von Falkenstein ersucht, über seinen Sohn einen
tauglichen Uhrmacher zu suchen und unter der Versicherung anzuwerben, dass er ein
jährliches Gehalt von 100 fl. für die Unterhaltung der Stadtuhren erhalten solle, und ihm
außerdem unentgeltlich das Bürgerrecht verliehen werden sollte. Das zugesicherte Fixum
habe er nicht erhalten, im Gegenteil sei ein Bürgergeld von 120 fl. von ihm verlangt worden
.

2. 1754 habe er durch die Neuvermessung der Fortifikations-Güter - dies war nach der
Zerstörung der französischen Befestigungsanlagen 1744 durch die Franzosen selbst erforderlich
geworden - eine mehrfach höhere Summe für seine Arbeit von der Stadt erhalten
müssen. Er sei zu der Zeit der einzige gewesen, der die Fähigkeiten gehabt habe, die
Vermessungen nach den geometrischen Regeln durchzuführen. Für diese Arbeiten habe
er weder Lohn erhalten noch habe man ihm Lohn angeboten. Mit seiner Arbeit sei man
jedoch zufrieden gewesen, und so sei er gefragt worden, ob er für seine Bemühungen und
Arbeit mit der unentgeltlichen Verleihung des Bürgerrechts zufrieden sei. Diese Frage
habe er mit „Ja" beantwortet und geglaubt, die Sache sei erledigt. Zusätzlich habe man
ihn 1757 beauftragt, den gesamten Schlossberg zu vermessen. Umso mehr habe es ihn
befremdet, dass er nach der Restabilierung des Magistrats erneut auf das von ihm nicht
entrichtete Bürgergeld angesprochen worden sei. Bisher habe er keine Notwendigkeit
gesehen, einen Conto zu verfassen. Nun aber müsse er dem Magistrat die Rechnung aufstellen
, wobei er keine übersetzte Forderung stelle, wenn er insgesamt 410 fl. verlange.

Da seine Forderungen vom städtischen Magistrat abgelehnt wurden, wandte er sich nunmehr in
einem Schreiben vom 3. Juli 1769 an die Kayserl.-königl. Regierung und Kammer deren österr.
Vorlanden und trug seine Forderungen erneut vor.39

Franz-Dieter Sauerborn: Christian Berrolla - ein Uhrenmacher aus Freiburg, in: Chronometrophilia 72
(2012), S. 29-37.

36 EAF, Dompfarrei, Ehebuch 1786, S. 11.

37 StadtAF, Cl Gewerbe und Handel 39 Nr. 27.

38 Ebd. Der erhaltene Plan Entwurf/des Bergß ob Freyburg [...] ist datiert auf 1756. Eventuell erfolgte 1757
ein weiterer Vermessungsauftrag. Eine Karte ist nicht bekannt.

39 Ebd.

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