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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 133
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Abb. 4

Architekt Arthur Levi, der die
Erweiterung der Freiburger Synago
ge und den Umbau des Kaufhauses
Knopf plante (StadtAF, Kl/96/1).

zahlreiche Unternehmer wie Rudolf Mosse oder Oskar Tietz.19 In Freiburg war neben den bereits
namentlich genannten Rabbinern Lewin und Zimels auch Samuel Strauß, der Kantor der israelitischen
Glaubensgemeinschaft, in der Loge vertreten. Ebenso zählten bekannte Unternehmer
wie Berthold und Fritz Springer, Inhaber einer erfolgreichen Möbelfabrik, Emil Rawitscher,
Besitzer des Kaufhauses Modern, oder der Architekt Arthur Levi (Abb. 4), der für den Umbau
der Synagoge verantwortlich war, zu den Mitgliedern der Vereinigung.

Eine Auswertung der Mitgliederstruktur der Breisgau Loge ergibt, dass die überwiegende
Mehrheit (63 %) den kaufmännischen Berufen zuzurechnen war. Ihnen folgten mit 11 % die
Rechtsanwälte und 10 % die Arzte. Eher unbedeutende Berufsgruppen - häufig nur durch eine
Person vertreten - waren Lehrer, Architekten, Professoren und Bankiers. Dieses Ergebnis spiegelt
die Untersuchung fünf weiterer Logenverzeichnisse wider, die Andreas Reinke für das Jahr
1928 vorgenommen hat. Er gelangt darin zu dem Schluss, dass über 95 % der Logenmitglieder
Angehörige des Wirtschafts- und Bildungsbürgertums waren, wobei letztere einen bedeutend
kleineren Anteil ausmachten. Zur Gruppe des Wirtschaftsbürgertums zählte er Kaufleute, Ban-
kiers und Handelsangestellte, zur Gruppe des Bildungsbürgertums Arzte, Rechtsanwälte, Lehrer
und Rabbiner (Abb. 5).20

Der Eintritt in den Orden und in die Breisgau Loge war mit hohen finanziellen und persönlichen
Anforderungen verbunden und führte so zu einer Beschränkung der Mitglieder auf die
obere Mittelschicht (Abb. 6). Ein neuer Bewerber musste von einem bereits aufgenommenen
Mitglied vorgeschlagen werden, woraufhin er einer Voruntersuchung durch den Prüfungsaus-
schuss der Loge unterzogen wurde. Überprüft wurden der Lebenswandel, der finanzielle Hintergrund
und sein Charakter sowie seine Einstellung zum Judentum. Kam der Prüfungsaus-
schuss zu der Uberzeugung, dass der Bewerber den Anforderungen der Loge gerecht werden
würde, so wurde der Kandidat in drei Logensitzungen den Mitgliedern vorgestellt, die mögliche
Einwände gegen seine Zulassung vorbringen konnten. In einer weiteren Sitzung wurde dann
schließlich über die Aufnahme des Kandidaten abgestimmt, der sich damit verpflichtete, neben
einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40 Mark auch ein einmaliges Eintrittsgeld in der
gleichen Höhe zu bezahlen. Im weiteren Verlauf wurde diese Aufnahmegebühr angehoben, was

19

20

Reinke (wie Anm. 3), S. 335.
Ebd.. S. 337.

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