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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
135.2016
Seite: 179
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Diese Richtlinien kamen aus Freiburger Sicht spät, teils sogar zu spät. Hier waren bis in die
1970er-Jahre bereits so viele Wohnungen entstanden oder im Bau, dass die Stadt den Bedarf bis
1980 für gedeckt hielt. Die Städtische Siedlungsgesellschaft hatte die ersten Altenwohnungen
sogar noch zu Zeiten der Weimarer Republik gebaut.28 Nach Kriegsende bezeichnete Wohlfahrtsamtsleiter
Franz Flamm 1953 Altenwohnungen als eine zeitgemäße und bewährte Form
der Altersfürsorge, die ein selbstständiges Leben im Alter ermöglichten.29 Diese Einschätzung,
die er mit Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände vor Ort teilte, führte zu weiteren Bauprojekten
in Freiburg - lange bevor sich diese Ansicht in anderen deutschen Städten durchsetzte.30

Die Motivation für den Bau von Altenwohnungen speiste sich allerdings nicht allein aus
dem hehren Ziel, die Selbstständigkeit im Alter zu fördern. Vielmehr waren auch pragmatische
Erwägungen im Spiel, insbesondere im Vergleich zu Altenheimen. Denn wer in einer Altenwohnung
lebte, benötigte nach Ansicht des Wohlfahrtsamtes weit weniger Betreuung als die
Bewohner eines Altenheims, was Personal und Kosten einsparte. Außerdem bestand die Hoffnung
, dass durch den Umzug von Senioren in eine Altenwohnung deren bisherige, in der Regel
größere Wohnungen für Familien frei würden - ein wichtiges Ziel in einer Stadt mit überlastetem
Wohnungsmarkt.31

Doch auch bei den Altenwohnungen musste das Wohlfahrts- bzw. Sozialamt einige Hürden
überwinden, bis der Bedarf an Wohnungen Anfang der 1970er-Jahre erfüllt schien. So gab es
in den 1950er-Jahren zunächst nur unzureichende Fördermöglichkeiten durch Stadt, Land und
Bund. Zusammen mit dem hohen Bedarf an anderen Wohnungen führte dies dazu, dass die
Städtische Siedlungsgesellschaft sich weigerte, weitere Altenwohnungen zu bauen. Sie fürchtete
hohe laufende Kosten, da die Bewohner dieser Wohnungen ihrer Erfahrung nach ein Mindestmaß
an pflegerischer Betreuung benötigten. Erschwerend kündigte die Landeskreditanstalt
1956 an, bei der Darlehensvergabe höhere Anforderungen an den Bau von Altenwohnungen zu
stellen.32 Die Landeskreditanstalt entschärfte diese Anforderungen zwar, doch die Stadt kam
nicht umhin, die Siedlungsgesellschaft beim Bau neuer Altenwohnungen finanziell zu unterstützen
: einmalig mit 100.000 DM für den Bau und laufend mit anfangs 3.000 DM pro Jahr für
den Unterhalt. Zudem verpflichtete sich das Wohlfahrtsamt, die Betreuung der Bewohner dieser
Altenwohnungen zu organisieren.33

Für die Stadt Freiburg war es also durchaus ein Risiko, mit Blick auf die Altenwohnungen
der bundesdeutschen Entwicklung einige Schritte voraus zu sein. Da es kaum andere Fördermittel
gab, musste die Stadt selbst finanzielle und organisatorische Hilfe leisten. Zudem fehlten

Sozialplanung (Legende zum Flächennutzungsplan 1972), Stand 1.7.1972, StadtAF, D. So. Generalia 423;
Bericht des Sozialamts über eine Besprechung zu Altenwohnungen, 4.4.1972, Sozialamt Freiburg, AZ
414-933; Schreiben des SPD-Fraktionsvorsitzenden Hansjörg Seeh, 14.11.1973, Sozialamt Freiburg, AZ
430-00; Badische Zeitung, 17./18.11.1956, 20./21.7.1963, 9.10.1964, 28.9.1972 und 8.11.1973.
Broschüre zur Fürsorge in Freiburg zwischen 1948 und 1953, StadtAF, C5/2501.

Vortragsentwurf „Fünf Jahre Ratsarbeit" vom 26.9.1953, StadtAF, C5/649; Schreiben des Wohlfahrtsamts
, 1.3.1960, und Stellungnahme der Allgemeinen StiftungsVerwaltung, 7.7.1964; beide StadtAF,
C5/2565; Altenplan der Stadt Freiburg, 1.4.1969, S. 6f., StadtAF, C5/2495.

Siehe z.B. Niederschrift über die Sitzung des Wohlfahrtsausschusses der südbadischen Städte, 21.11.1960,
StAF, F 30/5-1581; Auszug der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses, 21.5.1964, StadtAF,
C5/2506; Schreiben des Sozialamts, 13.10.1965, Sozialamt Freiburg, AZ 414-933; vgl. Schneiders (wie
Anm. 8), S. 47.

Schreiben der Städtischen Siedlungsgesellschaft, 11.12.1956 und 20.5.1957, sowie Stellungnahmen des
Wohlfahrtsamts, 9.1.1957 und 23.5.1957, Sozialamt Freiburg, AZ 414-933; Niederschriften über die Sitzungen
des Wohlfahrtsausschusses, 23.3.1957 und 25.4.1957, StadtAF, C5/2492.

Niederschrift über die Sitzung des Wohlfahrtsausschusses, 21.8.1957, StadtAF, C5/2492.

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