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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2017/0015
teren Zweck gemeinsam mit dem Portikus ohnehin erfüllten. Sofern der Portikus eine klassische
Säulenhalle darstellt, dürften Schlaf- oder Esszimmer aus Gründen der Bequemlichkeit
auszuschließen sein. Eine Nutzung der Risaliten als Büro wäre möglich, da für eine größere
Villenanlage, wie sie in Merdingen zu erwarten ist, eine gewisse Menge an Bürokratie zur
Verwaltung des Betriebs angenommen werden kann. Ein Repräsentationsraum, beispielsweise
zum Empfang von Gästen abseits des großen Raumes, in dem das Familienleben stattgefunden
haben dürfte, ist ebenfalls für mindestens einen Risaliten am wahrscheinlichsten.28

Die Funktion des korridorartigen Raumes 3 an der Ostseite kann ausschließlich durch die
Befunde nicht erklärt werden. Diese zeigen keine Hinweise auf eine Binnengliederung und die
Funde fallen für eine sichere Aussage zu spärlich aus. Die Ausgräber deuteten eine Ziegelschicht,
die sich über die ganze Länge des Raumes erstreckte, als Bodenbefestigung und damit Indiz für
eine Nutzung als Stall. Diese Erklärung ist aber unwahrscheinlich, da es die Aufteilung der
Gesamtanlage in verschiedene, zweckgebundene Bauten ad absurdum führen würde und bei
römischen Villenanlagen in den Provinzen allgemein unüblich war.29

Aufgrund der Ausrichtung der villa auf den Hang könnte dieser Korridor als Portikus ausgebaut
gewesen sein. Raum 2, der zwischen den Räumen 4 und 5 gelegen eigentlich als klassischer
Portikus verstanden werden müsste, war in dem Fall vielleicht geschlossen oder eher als zweiter
Portikus ausgebaut. Eine der beiden Säulenhallen hätte dann als repräsentativer Eingang
gedient, vermutlich jener Richtung Tuniberg. Der hintere Portikus Richtung Ebene hätte dann
für die Aussicht und als eindrucksvolle Rückseite mit Blick in die Ebene existiert.30 Da hierfür
allerdings sämtliche Nachweise fehlen, ist das spekulativ. Trotz der lang gezogenen Form kann
der Raum natürlich auch als Wohnraum gedient haben.31 Die eingebrachte Ziegelschuttschicht
könnte in diesem Zusammenhang als Fundamentierung einer Holztreppe gedient haben,32 wobei
es nicht klar ist, ob die Anlage überhaupt zwei Stockwerke aufwies. Aufgrund der geringen
Fundamentstärke wäre ein zweites Geschoss höchstens für einen Schwellbalkenbau anzunehmen
. Da die Ziegelschicht im Zusammenhang mit dem veränderten Fundament in diesem
Bereich als Teil eines Umbaus oder einer Reparatur zu sehen ist, ist eine Befestigung des Bodens
mit Bauschutt wahrscheinlich.

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt wurde Raum 3 umgebaut oder erneuert
. Über die gesamte Länge von Raum 3, über eine Breite von etwa 3,4 m, ist die erwähnte
Ziegelschuttschicht in den Boden eingetieft. Das Fundament im Bereich der Ziegelschicht ist, im
Gegensatz zur Kiesrollierung des restlichen Fundamentes aus Periode II, aus Kalkbruchsteinen
gesetzt. Dass es sich nicht um einen Anbau, sondern einen Umbau oder eine Erneuerung handelt
, zeigen die Kalkbruchsteinfundamente an der Südwand von Raum 3, die hier in die für
Periode I übliche Kiesrollierung übergehen.

Vgl. die Diskussion dazu bei Smith (wie Anm. 21), S. 117-120.
Reutti (wie Anm. 22), S. 72.

Smith (wie Anm. 21), S. 138, nimmt Ahnliches für die „Villa von Manderscheid" an.

Eduard Neuffer: Untersuchungen im römischen Gutshof von Sontheim an der Brenz, Kreis Heidenheim
, in: Fundberichte aus Baden-Württemberg 3 (1977), S. 334-354, hier S. 342. Bei einem Gutshof
in Sontheim a. d. Brenz wurde ein Raum mit den Maßen 14,75 m x 3,80 m aufgedeckt, der über ein hy-
pocaustum verfügte.

Smith (wie Anm. 21), S. 128, betont, dass Treppen, auch aus Holz, irgendeine Art der Fundamentierung
besessen haben müssen. Da die Fundamente von abgetragenen Stein- oder vergangenen Holztreppen nur
Stein- oder Kieslagen wären, sind sie praktisch nicht zu identifizieren. Er versucht diese daher teilweise
über eine entsprechende Raumform nachzuweisen, ebd., S. 65-67.

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