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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2018/0037
Johannes Brisgoicus in Universitätsbesitz.89 Es ist wahrscheinlich, dass zumindest einige der
im CL aufgeführten „häretischen und verbotenen" Bücher aus solchen Schenkungen stammen.

Die Universität Freiburg und ihr Verhältnis zur Reformation

Die ersten Äußerungen der Universität Freiburg zur Reformation gingen mit dem Wormser
Edikt von 1521 einher. Dieses wurde der Universität zusammen mit der Aufforderung zur Publizierung
zugeschickt und - unter Protest diverser Professoren und Studenten - verkündet.
Im Gegensatz zur Universität, die das Mandat zwar an ihren Gebäuden und den Türen des
Münsters anschlug, aber nicht konsequent umsetzte, ging der Stadtrat entschiedener gegen die
neue Lehre vor.90 Da sie ohne die Gunst der Habsburger ihre Vorrangstellung in den österreichischen
Vorlanden verloren hätte, entschied die Stadt, sich gegenüber dem Herrscherhaus loyal zu
verhalten und konsequent am katholischen Glauben festzuhalten.91 Auch die Universität blieb
zwar dem Katholizismus treu, beteiligte sich anfänglich jedoch kaum am Kampf gegen die neue
Lehre und es war ihr daran gelegen, bei den Anhängern der Reformation in kein allzu schlechtes
Licht zu geraten.92 Es fanden sich in den ersten Jahren sowohl unter den Universitätsangehörigen
als auch den Privatgelehrten einige Anhänger der Lehre Luthers oder Personen, die gegenüber
der Reformation offen waren. Genannt seien hier Johann Geiler von Kaysersberg, Matthäus
Zell, Wolfgang Capito und Thomas Blarer.93 Sogar Ulrich Zasius konnte sich anfänglich
für die Idee der Reformation begeistern.94 Nachdem Erzherzog Ferdinand die Universität 1524
zur Befolgung des Wormser Edikts ermahnt hatte,95 gab diese ihre anfängliche Zurückhaltung
langsam auf und fand sich bereit, gegen die reformatorische Gesinnung vorzugehen. Dazu gehörte
die Einführung von Verboten gegen reformatorische Schriften.96 Als Erzherzog Ferdinand
1530 eine Zusammenstellung dieser Schriften von der Universität forderte, waren solche bei
den Universitätsangehörigen kaum noch aufzutreiben.97 War es anfänglich der Stadtrat, der mit
Anschuldigungen gegen Mitglieder der Alma Mater vorging, begann nun die Universität ihrerseits
mit Vorwürfen gegen die Stadt und Universitätsangehörige. 1567 beschloss sie, von allen
Angehörigen einen Schwur auf das vom Trienter Konzil aufgestellte Glaubensbekenntnis zu
verlangen. Bücherverbote wurden verschärft und Visitationen wurden häufiger. Diese Maßnahmen
führten dazu, dass einige Personen Stadt und Universität mehr oder weniger freiwillig verließen
.98 Dass sich trotz dieses schärferen Vorgehens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
noch immer reformatorisches Schriftgut im Besitz von Gelehrten und Privatpersonen befand
und von diesen gelesen und unter Umständen verbreitet wurde, zeigt der Umstand, dass Erzherzog
Ferdinand im November 1577 eine „Inquisition und Visitation" verbotener Bücher in Stadt

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Sühl-Strohmenger u.a. (wie Anm. 83), S. 99.
Hagenmaier (wie Anm. 11), S. 148f.
Buszello u.a. (wie Anm. 13), S. 36.
Hagenmaier (wie Anm. 11), S. 151.

Dieter Speck: Eine Universität für Freiburg. „... zu erlöschung des verderblichen fewres menschlicher
Unvernunft und blintheit...", Freiburg 2006, S. 45.

Vgl. Hagenmaier (wie Anm. 11), S. 10; Buszello u.a. (wie Anm. 13), S. 19.

Buszello (wie Anm. 13), S. 54.

Hagenmaier (wie Anm. 11), S. 28.

Ebd., S. 153; Schreiber (wie Anm. 13), S. 17.

Buszello u.a. (wie Anm. 13), S. 56; Schreiber (wie Anm. 13), S. 36f.

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