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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2019/0135
Verfolgung, Anpassung, Rückzug.
Die Bildende Kunst in Freiburg während der NS-Zeit

Von

Antje Lechleiter

Vorbemerkung

Nachdem bereits 1927 unter Vorsitz des Nazivordenkers Alfred Rosenberg der „Kampfbund für
Deutsche Kultur" gegründet worden war, begann mit dem Aufstieg der Nationalsozialistischen
Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) Anfang der 1930er-Jahre, die Intoleranz gegenüber avantgardistischen
Künstlern einen zunehmend repressiven Charakter anzunehmen. Gleich nach der sogenannten
„Machtergreifung" durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde der gesamte
Kulturbereich zentralisiert und im Interesse der neuen Machthaber durchstrukturiert. Dem im
März 1933 eingerichteten Reichsministerium für Volksauf klärung und Propaganda unter Leitung
von Joseph Goebbels kam dabei eine zentrale Rolle zu. Durch das wenige Wochen später erlassene
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden zahlreiche jüdische und nicht systemkonforme
Lehrende an den Akademien sowie Mitarbeiter von Museen in ganz Deutschland
entlassen. Schließlich wurden im Juli auf Erlass des Reichsministeriums alle Künstlervereinigungen
und Kunstvereine gleichgeschaltet und in das Reichskartell der bildenden Künste überführt.
Wenige Wochen später erfolgte die Gründung der Reichskulturkammer. Sieben Einzelkammern
erfassten sämtliche kulturellen Bereiche: Musik, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film
und auch die bildenden Künste. Wer der Reichskulturkammer bis zum 15. Dezember 1933 nicht
beitreten wollte oder konnte, hatte fortan keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung
für die Aufnahme war die deutsche Staatsangehörigkeit und der Nachweis einer „arischen
" Abstammung, doch auch aus politischen oder anderen Gründen „unerwünschte" Künstler
konnten mit dieser perfiden Maßnahme auf Einfachste ausgegrenzt werden.

Die existenzbedrohenden Folgen dieser Maßnahmen seien kurz am Beispiel des Künstlers
Georg Muche aufgezeigt, dessen Werke als „entartete Kunst" eingestuft worden waren und der
daher 1933 aus seinem Lehramt an der Staatlichen Akademie für Kunst und Kunstgewerbe in
Breslau vertrieben wurde. Muche schrieb:

Ich versuchte, das Armenrecht in Anspruch zu nehmen, um meine Rechte aus dem
Vertrag einzuklagen. Bei einer Behörde sollte ich mir die Mittellosigkeit bescheinigen
lassen. Ich ging in das Amtszimmer, setzte mich auf eine Holzbank, blickte auf und
sah zwei Schilder: Zum Obdachlosenasyl... Zur Verwahrlostenexpedition. Ich verließ
diesen Ort..}

Die Konturen der nationalsozialistischen Kunstpolitik waren zunächst noch sehr unscharf,
denn Künstler und Kulturschaffende sahen sich rivalisierenden Institutionen der Nazis gegenüber
. Joseph Goebbels schätzte den Maler Emil Nolde sowie den Bildhauer Ernst Barlach und
wollte eine Art von „nordischem Expressionismus" etablieren. Heftiger Widerstand kam dazu

Walter Jacobi: Bildersturm in der Provinz. Die NS-Aktion „Entartete Kunst" 1937 in Südbaden, Freiburg
1988, S. 9.

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