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lerzeit. Ganz besonders hat ihn die Krankenmordaktion der Jahre 40/41 mitgenommen; er hatte
damals förmliche Depressionszustände, suchte aufjede mögliche Weise die bedrohten Kranken
durch vorherige Entlassung oder durch Nachricht an die Angehörigen zu retten. Ehrismann
selbst erläuterte am gleichen Tag auf Nachfrage seine Bemerkungen im Meldebogen. Ich ent-
liess auf eigene Verantwortung trotz sehr grosser Schwierigkeiten sehr viele Kranke aus der
Anstalt oder brachte sie in Familienpflege unter [...]. Ich versuchte alles, um die Kranken vor
dem Zugriff der Nazis zu retten. Man habe ihm gedroht, dass er bei dieser antinationalsozialistischen
Einstellung als Arzt nicht tragbar sei. Durch die Überanstrengung in ständigem Kampf
gegen die Feinde meiner Kranken erlitt ich einen schweren körperlichen und seelischen Zusammenbruch
[...]. Zweimal sei er gegen seinen Willen versetzt worden. Außerdem habe man
seine Verbeamtung verzögert, weil man ihm jüdische Abstammung vorgeworfen habe. In den
Personalakten findet sich allerdings nirgends einen Hinweis auf den Vorwurf jüdischer Abstammung
. Wie es üblich war, mussten er und seine Frau den Ariernachweis erbringen. Irgendwelche
Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten sind dabei nicht festzustellen. Es könnte höchstens eine
mündliche Nachfrage stattgefunden haben. Am 11. September 1949 wurde Ehrismann (Abb. 6)
von der Spruchkammer Wiesloch als Mitläufer eingestuft und ihm eine Geldsühne von 350,-
Reichsmark auferlegt. Auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 280,32 Reichsmark musste
er tragen. Er legte keine Rechtsmittel ein, sodass der Sühnebescheid eine Woche später rechtskräftig
wurde.62

Abb. 6

Dr. Gustav Ehrismann.
Lichtbild in seinem Dienstausweis
vom 15. November 1949
(GLA, 466-2 Nr. 2067 Bl. 32).

62

Das Folgende nach: GLA, 465r Nr. 4609.

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