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16 Aufſätze aus verſchiedenen Gebieten.
ablehnte, die ihren vollſtändigen Rechtstitel in ihrer Entſtehung,
d. h. im Willen der Nation und ihrer Vertreter zu Frankfurt hatte.
Aber wenn auch der König von Preußen die Reichsverfaſſung nicht
als endgültig betrachtet, die Abgeordneten der Nationalverſammlung
werden an dem feſthalten, was ſie ſchufen, was ſie als Geſetz publizier⸗
ten, was ſie mit ihrer Unterſchrift beglaubigten und zu ſchirmen ver⸗
ſprachen. In dieſer Frage gibt es keine Parteien mehr zu Frank⸗
furt; auch die Linke hat in ihrer Verſammlung zu Heidelberg be⸗
ſchloſſen, feſtzuhalten an der Verfaſſung, ganz und ungeteilt.
An dem deutſchen Volke aber iſt es jetzt, dem Geſetz, was ſeine
Vertreter in ſeinem Namen vollendeten, auch ſeine äußere Geltung
zu verſchaffen. Und wenn es ruhig zuſieht, daß man ihm durch
fürſtliche Bevollmächtigte ſeine Verfaſſung beſchneidet und zuſtutzt,
und wenn nicht ſämtliche Kammern der Einzelſtaaten ihre Regie⸗
rungen von jedem Gedanken an ein Attentat auf die Verfaſſung fern⸗
zuhalten wiſſen, dann wahrlich ſähe es trüb aus in Deutſchland, dann
verdienten wir, daß man uns noch viel mehr oktroyierte, als eine Ver⸗
faſſung.
(Aus Nr. 61:) .. . . Sodann berichtete der Präſident Simſon
über den Erfolg der Kaiſerdeputation in Berlin. Auf Grund dieſes
Berichts waren verſchiedene Anträge von allen Farben eingegangen.
Die äußerſte Rechte wollte, daß die Nationalverſammlung ſich auf
vier Wochen vertage, um die Antworten der Regierungen abzuwar⸗
ten; ein Antrag, der mit allgemeiner Heiterkeit und Oh! aufgenom⸗
men wurde. Der Abgeordnete Schlöffel und Genoſſen dagegen be⸗
antragten, die Nationalverſammlung ſolle ſich für permanent erklä⸗
ren, kein Staat dürfe den Abgeordneten das Mandat entziehen und
das deutſche Volk ſolle dafür ſorgen, daß die Verſammlung gegen ſog.
geſetzliche Streitkräfte geſchützt werde.
In der Mitte zwiſchen dieſen beiden äußerſten Anträgen bewegten
ſich eine Reihe anderer, unter dieſen ward für dringlich erkannt der
Antrag von Kierulf, Vogt, Raveaux u. a.:
1. die verfaſſungsgebende Reichsverſammlung erkläre feierlich vor
der deutſchen Nation, an der in zweiter Leſung angenommenen
und verkündeten Reichsverfaſſung und dem Wahlgeſetz unwan⸗
delbar feſtzuhalten;
2. den Bericht der Deputation einem Ausſchuß zur ſchleunigſten
Berichterſtattung zu übergeben.
Dieſer Antrag wurde mit 276 gegen 159 Stimmen angenommen.
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