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32 Aufſätze aus verſchiedenen Gebieten.
tagt worden, in Hannover ebenfalls die Zweite Kammer aufgelöſt,
in Sachſen eine Kriſis, von der noch unbeſtimmt iſt, ob ſie mit der
Auflöſung der Kammer oder mit Einſetzung eines Miniſteriums
Eiſenſtuck⸗Schaffrath uſw. endigt: in Frankfurt Gerüchte von der
Zuſammenziehung eines preußiſchen Heeres bei Kreuznach und Kob⸗
lenz, und von einer drohenden Verfaſſungsoktroyierung, ferner Dif⸗
ferenzen des Reichsverweſers mit ſeinen Miniſtern u. a. m.; kurz,
es wird in den nächſten Tagen wieder lebhaft in Deutſchland
werden.
Der Plan der großen deutſchen Regierungen ſcheint leider der zu
ſein, gegen Reichsverfaſſung und Nationalverſammlung endlich an⸗
griffsweiſe zu Werke zu gehen; — während die Nationalverſamm⸗
lung beſchloſſen hat, die Regierungen aufzufordern, „von ihrem
Recht, die Ständeverſammlungen zu vertagen und aufzulöſen, keinen
Gebrauch zu machen, welcher die Kundgebung des Volkswillens ver⸗
hindere,“ antworten Hannover und Preußen durch Auflöſung ihrer
Zweiten Kammern, und zwar wegen deren Verhalten in der deut⸗
ſchen Frage.
So heißt es in der Auflöſungsproklamation des Königs von Han⸗
nover wörtlich: „Man ſei ſo weit (!!) gegangen, während der Ver⸗
tagung der Zweiten Kammer den Verſuch zu machen, die Mehrheit
zur Unterſchrift einer Eingabe zu bewegen, um die Regierung zu
beſtimmen: 1. ſich mit der von der Nationalverſammlung beſchloſ⸗
ſenen Verfaſſung einverſtanden zu erklären, und 2. den König zu
vermögen, der Wahl des Königs von Preußen zum Deutſchen Kaiſer
ſeine Zuſtimmung zu geben. Wenn dergeſtalt (!) die freie Beratung
über die höchſten Rechte und Intereſſen der Krone, des Landes und
des Volkes, ſelbſt die Exiſtenz des Staats abgeſchnitten wird, würde
der König ſeine Pflicht nicht erfüllen, wenn er nicht von den zum
Schutz der Verfaſſung in ſeine Hände gelegten Recht der Auflöſung
Gebrauch machte uſw.
In Hannover wird alſo der Verſuch, Unterſchriften zu einer Ein⸗
gabe an die Regierung wegen Anerkennung der Reichsverfaſſung zu
ſammeln, als ein Attentat gegen Krone und Land, ja gegen die
Exiſtenz des Staats betrachtet.
— Auch das Berliner Miniſterium hat als einen Hauptgrund
für die Auflöſung der Zweiten Kammer angeführt, daß dieſelbe durch
ihren Beſchluß vom 21. d. M., worin ſie die in Frankfurt von der
Nationalverſammlung erlaſſene Verfaſſung fſi für rechtsgültig erklärte,
ihre Befugniſſe überſchritten habe.
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