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I. Journaliſtiſch⸗Politiſches uſw. 37
Linken den Antrag geſtellt, dem Könige (!) ein Mißtrauensvotum
auszuſprechen. Der Antrag fiel aber merkwürdigerweiſe durch.
— Die preußiſche Rheinprovinz iſt in großer Aufregung, ſo
daß wahrſcheinlich Koblenz und Köln baldigſt mit dem Belagerungs⸗
zuſtand beglückt werden. In Köln hat der Gemeinderat eine Be⸗
kanntmachung an alle Gemeinden der Rheinprovinz erlaſſen und
dieſelben auf den 5. Mai zu einer allgemeinen Beratung nach Köln
eingeladen, um ſodann eine Geſamteingabe an den König abgehen
zu laſſen.
Die königl. preußiſche Regierung aber hat die anberaumte Ver⸗
ſammlung als eine vom Gemeinderat unbefugt ausgeſchriebene ver⸗
boten. (Manteuffelſches Vereinigungsrecht.) L
In Koblenz, Elberfeld und durchs ganze Weſtfalenland wird die
Anerkennung der Reichsverfaſſung und die Forderung auf Entlaſ⸗
ſung des traurigen Berliner Miniſteriums ausgeſprochen.
In Frankfurt iſt eine neue Note des Miniſterpräſidenten Graf
Brandenburg an den Bevollmächtigten bei der Zentralgewalt ein⸗
getroffen, worin die entſchiedene Ablehnung der deutſchen Kaiſer⸗
würde von ſeiten des Königs von Preußen ausgeſprochen iſt, und
zwar unter Zufügung des alten Liedes, daß die Reichsverfaſſung
dem Oberhaupt eine Stellung gebe, „bei welcher weder die Würde,
noch die zum Heile des Ganzen wie der Einzelnen erforderliche Macht
gewahrt werden kann;“ — und daß die Reichsverfaſſung eigentlich
nur als Mittel erſcheine, um allmählich und auf anſcheinend legalem
Weg die oberſte Gewalt zu beſeitigen und die Republik einzuführen.
Nach dunklen Gerüchten, die hierher gelangt ſind, ſoll es in Ber⸗
lin endlich zu einem bedeutenden Kampfe zwiſchen Volk und Mili⸗
tär gekommen ſein, wobei ein Teil der Soldaten ſich zum Volk ge⸗
ſchlagen habe. Die einzige ſichere Tatſache, die dieſen Gerüchten
zugrunde liegt, iſt die, daß geſtern die Berliner Poſt ausgeblie⸗
ben iſt.
(Aus Nr. 79:) Die Nationalverſammlung zu Frankfurt hat
ſämtliche von der Mehrzahl des ſog. Dreißiger⸗Ausſchuſſes geſtell⸗
ten Anträge behufs Durchführung der Reichsverfaſſung angenom⸗
men; dagegen alle ſonſtigen Anträge, z. B. auf ſofortige Beeidigung
der Truppen und Zivilbeamten auf die Reichsverfaſſung, ferner
auf ſofortige Bildung eines Reichsheeres uſw. verworfen.
Allein da im erſten Beſchluß das geſamte Volk aufgefordert wird,
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