Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,mi-7/10
Scheffel, Joseph Victor von; Franke, Johannes [Hrsg.]
Joseph Victor von Scheffels sämtliche Werke: mit acht Kunstbeil. nach Gemälden von E. Grützner, A. Liezen-Mayer, Anton von Werner u.a., einer Kt. u. drei Handschriften (Bd. 10: Aufsätze aus verschiedenen Gebieten)
[1916]
Seite: 63
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I. Journaliſtiſch⸗Politiſches uſw. 63

Erfahrung zeigen; nur das wird niemand behaupten können, daß das
für Baden eingeführte Verfahren auf irgendeiner Beſchränkung oder
einer unfreien Auffaſſung beruhe. Kein Staat der Welt kennt ein
freiſinnigeres Verfahren in der Bildung der Geſchworenenliſten als
unſer badiſches Geſetz.
Die Volksbewaffnung — ſie war uns gewährt und das Geſetz über
die Bürgerwehr, ein Vermächtnis Heckers, ſetzte ſie in Vollzug. Daß
ſich die neue Einrichtung nicht allgemein bewährte, daß das Geſetz
ſelbſt an Mängeln aller Art leidet, daß die Bürgerwehren ſich nur
an wenig Stellen fähig zeigten, ihrem Beruf zu genügen, das ſind
freilich Wahrheiten, die man jetzt ſchon laut ſagen darf, ohne für
einen argen politiſchen Ketzer zu gelten. Auch die andere Wahrheit
darf man ſagen: daß die ganze Einrichtung keine populäre iſt, daß
die große Maſſe des Landvolks gern ihren Pflichten im vaterländi⸗
ſchen Kriegsdienſt genügt, aber ſehr ungern zu den zeitraubenden
Soldatenſpielereien der Städter ſich hergibt. Darum ſprechen wir es
auch offen aus: wir erſehnen die Zeit, wo ein ernſtes und tüchtiges
Landwehrſyſtem in Baden eingeführt wird und die Spielereien ein
Ende nehmen.
Ein deutſches Parlament — ſo lautete die vierte Forderung vom
März. Wir haben es, und zwar in der freieſten Art gewählt, ganz
im Einklang mit den kühnſten Wünſchen, wie ſie damals laut gewor⸗
den ſind. Es hat ſich freilich in den zwölf Monaten Gelegenheit
gegeben, manche Erfahrung zu machen, manche Schwierigkeit kennen⸗
zulernen, und nicht immer laſſen ſich die Berge ſo leicht ebnen,
wie die hochfliegenden Wünſche in den Zeiten der Spannung und
Erhebung es erwarten mögen. Aber halten wir feſt an dem, was wir
haben; ſuchen wir nicht in törichtem Unmute das wieder zu zerſtören,
deſſen Erſchaffung vor zwölf Monaten das Ziel unſerer höchſten
Wünſche war, räumen wir den Damm gegenüber der alten Politik
nicht weg, ſchützen wir das Parlament vor den Gelüſten der Reaktion,
ſonſt wird die Zeit kommen, wo es keine Macht mehr gibt, die uns
vor der Reaktion ſchützen kann. L
Dies waren die Forderungen vom 1. März. Die Zweite Kammer
war damit nicht zufrieden, ſie fügte am 4. März 1848 zwölf wei⸗
tere Forderungen hinzu, und auch dieſe wurden bewilligt.
Die Karlsbader und Wiener Konferenzbeſchlüſſe ſollten aufgehoben
werden; ſie ſind es. Nur wenn wir nicht wachſam ſind auf unſer
gutes Recht, wenn wir durch Zügelloſigkeit und Geſetzloſigkeit der
alten Gewalt die erwünſchte Handhabe geben, dann wäre es möglich,


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