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144 Aufſätze aus verſchiedenen Gebieten.
reſpective General⸗Feld⸗Marſchall und General⸗Feld⸗Zeugmeiſter, auch
Obriſter über ein Kayſerl. Regiment zu Fuß etc. die Jenige, welche
hinkünftig bei und neben Dero Neu⸗Erbauenden Luſt⸗Haus Carols⸗
Ruhe mit Anbauung neuer Behauſungen etc. Sich niederlaſſen
werden, anzuſehen gedenket.
Gedruckt zu Durlach durch Theodor Hechten.
Gleich wie des Regierenden Herrn Markgrafens zu Baden und
Hochberg etc. etc. Hoch⸗Fürſtl. Durchlaucht ſich gnädigſt entſchloſ⸗
ſen, ohngefähr einer Stunden weit von dero Reſidenzſtadt Durlach,
ein neues Luſt⸗Haus anlegen zu laſſen, ſelbigem auch nicht nur einen
anſehnlichen Anfang, ſondern auch zugleich den Namen Carols⸗
Ruhe der Urſachen gegeben haben, weilen ſie die nunmehro durch
Gottes Gnade verliehene Friedenszeiten daſelbſten zur Erleichte⸗
rung dero ſchweren Regierungs⸗Laſtes in etwas einſamer Ruhe zu
genießen ſich vorgenommen, dennoch aber, und die Annehmlichkeit
der Situation durch die Leutſeeligkeit zu vermehren, zerſchiedene nutz⸗
und ehrbare Gewerbe, Manufacturen und Handtierungen allda ein⸗
zuführen gedenken; alſo haben auch höchſtgedacht Se. Hochfürſtl.
Durchl. einen kurzen Begriff aller Freiheiten, Privilegien und be⸗
ſonderer Begnadigungen, ſo wie den Jenigen, die bei und um ge⸗
dachtes Carols⸗Ruhe, ſich niederzulaſſen und mit Erbauung neuer
Häuſer feſt zu ſetzen, Luſt haben oder bekommen, gnädigſt gönnen
und verleihen werden etc. in öffentlichen Truck kommen und ſowohl
in als außer Landes zu männiglichs Wiſſenſchaft bringen zu laſſen,
gnädigſt befohlen. Und zwar
I. Solle von dieſer Anbauung und Genuß ſolcher Freiheiten der
Religion halber niemand ausgeſchloſſen⸗ ſondern alle und jede, welche
einer aus denen im Heil. Röm. Reich recipirten Religionen zuge⸗
wandt ſeyend, gelitten, und in ihrem Handel und Wandel guter Vor⸗
ſchub gethan werden. Und damit
II. Dergleichen Neuanbauende deſto mehrere Ruhe und Vergnügen
haben mögen, ſo wollen Se. Hochfürſtl. Durchl. Selbige mit einem
eigenen Unter⸗Gericht verſehen laſſen, und wegen der etwa zu er⸗
örtern ſeienden Zwiſtigkeiten der Jurisdiction dero Ober⸗Ambts
Durlach in prima Instantia, untergeben, und ernſtlich darob halten,
daß ein jeder einer ohnverzöger⸗ und ohnpartheilichen Juſtiz ſich zu
erfreuen habe. Weilen auch
III. An Bequemlichkeiten der Wohnſtätte nicht wenig gelegen, ſo
werden Se. Hochfürſtl. Durchl. einem jeden neuankommenden Inn⸗
wohner einen erkleklichen Wohn⸗Platz nach Beſchaffenheit ſeiner
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