Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,mi-7/10
Scheffel, Joseph Victor von; Franke, Johannes [Hrsg.]
Joseph Victor von Scheffels sämtliche Werke: mit acht Kunstbeil. nach Gemälden von E. Grützner, A. Liezen-Mayer, Anton von Werner u.a., einer Kt. u. drei Handschriften (Bd. 10: Aufsätze aus verschiedenen Gebieten)
[1916]
Seite: 165
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III. Lokalgeſchichtliches. 165

„war ich reich und Herr; jetzt Kurfürſt, aber arm und ohnmächtig.“
Im April 1806 wurde ſein Enkel Carl, welcher infolge des Preß⸗
burger Friedens den Titel Erbgroßherzog annahm, am Hofe der
Tuilerien mit Kaiſer Napoleons Adoptivtochter Stephanie vermählt,
1808 aber, als das Bündnis mit Frankreich neue Laſten auflegte,
richtete dieſer an den Kaiſer einen Brief, der Zeugnis ablegte, daß
ſein Verfaſſer die harten Kriegsplagen und Demütigungen des fran⸗
zöſiſchen Protektorats hinlänglich empfunden hat*). Die Organi⸗
ſationsedikte von 1803 und 1807 ſollten „die in einer langjährigen,
durch Gottes Gnade geſegneten Regierung geſammelten Kenntniſſe
und Erfahrungen den neu hinzugekommenen Landen nützlich ma⸗
chen“. Das die allgemeine Landesadminiſtration organiſierende erſte
Edikt vom 4. Februar 1803 ordnete zur Leitung der aus den ver⸗
ſchiedenen Landesbezirken zuſammenlaufenden Geſchäfte einige „Ge⸗
neralkommiſſionen“ an, darunter eine Straßenkommiſſion
für den Bau und Unterhalt der Waſſer⸗ und Landſtraßen, mithin
auch für Schiffahrts⸗, Floz⸗, Teich⸗ und Brückenweſen und Ober⸗
adminiſtration der Chauſſee⸗, Brücken⸗ und Weggelder, welche nebſt
dem Finanzminiſter und Oberjägermeiſter aus einem Geheimen Rat
oder Geheimen Referendär, aus einem Oberſtraßen⸗ und Oberteich⸗
inſpektor, einem Mitglied des Hofratskollegii und einem Straßen⸗
bau⸗ und einem Waſſerbauverſtändigen Beiſitzer beſtehen ſoll und
deren Kanzleigeſchäfte je nach Befinden zu andern ſchicklichen Dien⸗
ſten zugelegt werden mögen. Eine Baukommiſſion für die
Direktion aller öffentlichen Staats⸗, Kirchen⸗ und Gemeindsbaulich⸗
keiten, ſo daß nach berichtigter Vorfrage, ob und von wem gebaut
werden ſoll (als welche nicht für die Baukommiſſion, ſondern für
diejenigen Stellen gehört, welchen die Oberverwaltung über den Bau⸗
fond oder die Jurisdiktion über den Bau und Bauherrn anvertraut
iſt), nachmals das Artiſtiſche, das Okonomiſche und die Baupolizei
von dieſer Kommiſſion dirigiert werde. Ein Miniſter, ein Geheim⸗
rat oder Geheimreferendär, ein Mitglied des hieſigen Hofratskollegii,
der Baudirektor und noch ein bauverſtändiger Beiſitzer ſollen die⸗
ſelbe bilden und die Kanzleigeſchäfte, wie bei der vorigen, andern
Dienſten nebenzugeteilt werden“. In demſelben Jahr 1803 begann
man die neue Herrenſtraße zu verlängern und die Umgebungen des
Marktplatzes zu verſchönern. Ein geräumiger, ſchöner Marktplatz

*) Fr. v. Weech, Baden unter den Großherzogen Carl Friedrich, Carl und
Ludwig 1738 bis 1830. Freiburg bei Wagner, S. 38.


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