Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,mi-7/10
Scheffel, Joseph Victor von; Franke, Johannes [Hrsg.]
Joseph Victor von Scheffels sämtliche Werke: mit acht Kunstbeil. nach Gemälden von E. Grützner, A. Liezen-Mayer, Anton von Werner u.a., einer Kt. u. drei Handschriften (Bd. 7: Episteln und Reisebilder. I)
[1916]
Seite: 21
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/scheffel_sw7/0023
Säkkinger Epiſteln. 21

Dritte Epiſtel in die Heimat.

Säkkingen, den 2. Februar 1850.

(Wie der Doktor Scheffel auf die Entdeckung eines Vetters, beziehungsweiſe
einer Couſine auszog, ſelbe aber für diesmal nit finden konnte. Ein Kapitel,
worin auch einiges von ſauren Gurken und von Jena vorkommt.)

Wenn der Menſch ſo eine Woche lang nicht aus ſeiner Höhle
herausgekommen iſt, in welcher er zur Ehre des modernen Staa⸗
tes Polizei⸗ und Kriminal⸗Akten zuſammenſchmiert, ſo ſtellen
ſich hie und da ganz ſeltſame Gedanken bei ihm ein, die kom⸗
men unangeklopft und ohne daß ihnen der Amtsdiener Hauſer
ein Herein! zugerufen; und es ſteht von ihnen weder im badi⸗
ſchen Strafedikt noch in Rettigs Polizeigeſetzgebung eine Silbe.
So ſitz' ich neulich bei meinen Akten und denk' über einen
ſchweren Fall von Zolldefraudation nach, und wie ich weiter
denke, wird mir ſelber irgendein fremdes Bündel Gedanken in
den Schädel eingeſchmuggelt, und wie ich mich recht umſehe,
denk' ich nimmer an Zoll und Akziſe, ſondern — an meine ver⸗
ſchiedentlichen Couſinen! Und da dacht' ich mit ſonderbarer
Hochachtung an die blonde Dame von Paris, der ich am Wolfs⸗
brunnen zu Heidelberg im Rauſchen des Quells und der Linden
erklärt hatte, was das germaniſche Gemüt ſich unter dem Be⸗
griff „träumen“ für eine undendliche Welt vorſtelle, und die mir
darauf höchſt naiverweiſe geantwortet: „oh que je puisse
rêver avec vous!“ und dachte ferner an die kleine Couſine Ida
mit großen, blauen Augen und ſo weiter und hätte ſchließlich
beinahe folgenden Beſchluß zu den Akten geſchrieben:
„In Erwägung, daß in Großlaufenburg ein Onkel meiner
Couſine Ida wohnt; — in Erwägung ferner, daß dieſer Bie⸗
dermann zwar Fürſprech und Großrat, mir aber völlig unbe⸗
kannt iſt; — in Erwägung jedoch, daß dieſer Mann notwendi⸗
gerweiſe eine ſchöne Tochter beſitzen muß; in Erwägung, daß
die Bekanntſchaft dieſer Tochter, die derſelbe notwendigerweiſe
beſitzen muß, weſentlich zur Erweiterung meines Couſinenſyſtems
beigetragen wird: beſchließt der Reſpizient für Kriminalſachen,
heute nachmittag nach Großlaufenburg zu gehen, um die Toch⸗
ter zu entdecken, die der Fürſprech Heim notwendigerweiſe be⸗
ſitzen muß.“
Dieſer Beſchluß wurde alsbald ausgeführt. Es wölbte ſich


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