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Aus dem Hauenſteiner Schwarzwald. 161
abgerundeten Ganzen gab, und ſchließlich machte der unglück⸗
liche Erfolg ſeiner Rebellionen gegen St. Blaſien und Öſter⸗
reich den Wälder mißtrauiſch, ſchweigſam und in ſich verſchloſ⸗
ſen. Auch iſt er der einzige Schwarzwälder, dem jener Trieb
des Wanderns in die weite Welt, des Handelns und Geldver⸗
dienens fehlt. Der Neuſtadter und Furtwanger Uhrmacher,
der Lenzkircher Strohhuthändler ſind Geſtalten, die, wie der
Zillertaler und Puſtertaler Handſchuhtiroler, in der ganzen
Welt bekannt ſind. Dadurch kommt natürlich auch viel welt⸗
läufiger Schliff unter die Leute und jene Schwarzwälder „Eng⸗
länder“, die in der Poſt zu Bonndorf oder ſonſt die Times
leſen und ſich von ihren Handelsverbindungen in der Neuen
und Alten Welt unterhalten, haben weder Zeit noch Stimmung,
in vergilbten Briefen und Pergamenten nach alten „Rechten
und Privilegy“ zu forſchen.
Der Hauenſteiner dagegen ſitzt auf ſeinen Bergen feſt; die
Heimat mit ihrer Rauheit und Ode, mit ihrer winterlichen
Schneelaſt und ihrem ſchwermütigen Tannendunkel iſt ihm
lieber als die ungewiſſe Fremde; höchſtens fährt er einmal
mit einem Wagen Holz nach Baſel oder geht, wenn er ſeinen
unvermeidlichen Prozeß beim Amt verloren hat, über die Berge
nach Freiburg zum Advokaten. Wenn er aber juſt nichts zu tun
hat und einen Ausflug nach ſeinem Behagen machen will, ſo
wallfahrtet er hinüber nach Maria Einſiedeln oder Maria
Stein, läßt ſich dort im Beichtſtuhl gehörig vor dem Teufel
verwarnen, der in Geſtalt von geiſtlichen und weltlichen Neuer⸗
ungen „drüben im Reich“ umgehe, nimmt dann als Lektüre
für lange Winterabende ein paar Paradiesgärtlein, Himmels⸗
ſchlüſſel oder Bericht über verſchiedene Wunder mit heim und
tut ſomit, bewußt oder unbewußt, alles Erforderliche, um ſich
in ſeiner Iſolierung zu erhalten.
So iſt, wie die Hauenſteiner Sprache und Kleidung um ein
paar Jahrhunderte zurückreicht, auch in Sitte und Lebensge⸗
wohnheit manches beibehalten, was unmittelbar in das Gebiet
der deutſchen Rechtsaltertümer gehört und zu deſſen recht⸗
licher Beurteilung etwa die lex Alamannorum aus weiland
König Chlotarii Zeiten ſchon eben ſo ſichere Anhaltspunkte
gibt als die Geſetzgebung des neunzehnten Jahrhunderts. „Un⸗
ter den hauenſteiniſchen Sitten, deren Heimat freilich nur das
Hochland iſt, trägt noch manche ganz das Gepräge der mittel⸗
Scheffel. VII. 11
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