http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/scheffel_sw7/0165
Aus dem Hauenſteiner Schwarzwald. 163
über die Abſchaffung durch die Familienhäupter mit und wun—
derten ſich höchlich, wenn ſie hier und da noch „im öffentlichen
Intereſſe“ auf einige Wochen ins Gefängnis wandern mußten.
Der enge Zuſammenhang der Familie oder Sippe und ein
altertümlicher Brauch der Trauer zeigt ſich auch noch, wenn
einer das Zeitliche geſegnet hat. Da wird die ganze nähere
Verwandtſchaft eingeladen, und wenn einer auf viele Stun⸗
den entfernt etwa im „Heuet“ oder in der Ernte ſchafft, ſo
wär's ein „Affrunt“, wenn man es ihm nicht anſagen ließe;
und außerdem, daß beim Toten Wache gehalten und gebetet
wird, wird auch ein ſolenner Leichenſchmaus abgehalten, und
unter den Beerdigungskoſten figuriert oft ein Poſten für Wein
und Branntwein von einer Bedeutung, die auf eine zahlreiche
Trauerverſammlung oder auf eine ſehr intenſive Trauer nicht
ohne Grund ſchließen läßt.
Auch in Wald⸗ und Feldordnungen, beim Ausmeſſen der
Grenzen, beim Setzen der Mark⸗ und Malſteine, beim. Be⸗
zeichnen der Grenztannen haben die hauenſteiniſchen Agri⸗
menſoren viele altertümliche, geheimnisvolle Formen, die je⸗
doch dem Uneingeweihten um keinen Preis mitgeteilt werden;
und die Unverletzlichkeit und Heiligkeit jener Zeichen wird durch
die Mär von jenen, die bei Lebzeiten die Markſteine verrückt
haben und nach dem Tod als Irwiſche oder „füürige Männer“
auf den Feldern ſchweifen müſſen, den Gemütern eingeprägt
und wird vorderhand durch die „odiſch magnetiſche“ Erklärung
jener Phänomene noch nicht erſchüttert werden.
In alten Zeiten übten die Markgenoſſen allerhand kleine
Polizei und Schabernack über das, was einem Mitmärker zulieb
oder leid geſchehen, und ſo ſind auch verſchiedentlich ſonderbare
„Bräuch“ auf dem Hauenſteiner Wald zu erklären. So mochte
es hin und wieder zutreffen, daß einem, der ſich von ſeiner
Frau ſchlagen ließ, die Firſt am Dach eingehauen und ein
Stück abgedeckt wurde, ſo daß ihm unverſehens die Sonne vom
blauen Himmel herab in die Stuben ſchien: ein Brauch, über
den man ſich in Jakob Grimms Rechtsaltertümern (S. 723)
für vorkommende Fälle nähern Rats erholen kann. Und in
verſchiedenen Wälderakten laſſen ſich die Klagen junger Damen
nachleſen, die vermutlich wegen allzu großer oder allzu ge⸗
ringer Sprödigkeit ſich ein Mißtrauensvotum von der männ⸗
lichen Dorfjugend zugezogen, ſo daß ihnen „am letzten Mai⸗
11*
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/scheffel_sw7/0165