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168 Epiſteln und Reiſebilder. I.
gegenüber. Was anderwärts vom deutſchen Bauer überhaupt
geſagt iſt: „ſeine Stellung zum Staat und zur Nation iſt
gleichſam ein Stand der Unſchuld, er hat noch nicht vom Baum
der Erkenntnis gegeſſen, ſeine hiſtoriſche Sitte iſt ſein politi⸗
ſcher Katechismus,“ gilt ganz beſonders hier. Sein Staats⸗
begriff datiert noch von den Zeiten ſeines bäuerlichen Self—
gouvernements, als die Einungen mit ihren Einungsmeiſtern
in verſammelter Landsgemeinde tagten und die Redmannen
mit dem öſterreichiſchen Waldvogt und dem St. Blaſiſchen
Waldpropſt die Angelegenheiten des Waldes austrugen. Seit⸗
her iſt die alte Verfaſſung geſchwunden, der Hauenſteiner iſt,
ohne daß eine klare Vorſtellung von den welterſchütternden
Ereigniſſen im Beginn unſeres Jahrhunderts zu ihm hinauf⸗
drang, badiſcher Untertan geworden, und die Geſetze, Ver⸗
ordnungen und Reſkripte des neuen Staats ſtehen immer noch
wie eine fremde Welt vor ihm; er reſpektiert ſie aber und die
paſſive Renitenz kam nur bei einer kleinen Sekte, den Sal⸗
peterern, die wir ſpäter kennenlernen werden, entſchieden vor.
Er iſt überhaupt ein Mann der Autorität in allen Dingen.
In einer der Waldſtädte iſt ein Wirtshaus, wo die Hauen⸗
ſteiner ſeit Jahren ihre Einkehr halten, und wenn beim gold⸗
gelben Markgräfler Wein oder beim Remmetſchwyler Bier die
Hochländer Gäſte in ihre „mittalterliche Symbolik“ zurückzu⸗
fallen drohen und ihre Erörterungen aus dem Stadium parla⸗
mentariſcher Entwicklung zum friedegefährlichen Dreinſchlagen
mit Stuhlbein und Stock gedeihen, ſo tritt der Wirt, mit einem
der neunſchwänzigen Katze ſehr ähnlichen Inſtrument bewaff⸗
net, auf den Tiſch und erteilt von olympiſcher Höhe den ſtrei⸗
tenden Männern fühlbare Winke zum Frieden. Das findet aber
der Wälder ſo in der Ordnung, daß er, weit entfernt, die
Schhwelle eines Hauſes, wo ihm ein ſolches Frühſtück ſerviert
wird, nicht mehr zu überſchreiten, vielmehr ſagt: „Reſpekt vor
dem Wirt, der iſt ein feſter Ma, der zeigt's einem!“ — und
er kehrt das nächſtemal wieder dort ein.
So erkennt er auch — si parva licet componere magnis —
die Autorität der Staatsgewalt an und iſt namentlich damit
einverſtanden, daß ſtrenge Ordnung gehandhabt und mit ſtren⸗
gen Strafen im Notfall dreingefahren werde. Wenn er auch
nicht ganz auf dem Boden Hegelſcher Anſchauung ſteht, wo⸗
nach die Strafe „die Negation ſeiner eigenen Negation“ iſt,
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