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Aus dem Hauenſteiner Schwarzwald. 177
So waren denn verſchiedentliche Inſaſſen von Hochſchür
ſchließlich zu dem Reſultat gekommen, daß es beſſer ſei, andere
für ſich arbeiten zu laſſen; und wenn ein anderer, der noch
ehrlich geblieben war, ein Brätlein oder ein Stück Rauchfleiſch
im Kamin hängen, oder wenn er gar ein Schweinlein geſchlach⸗
tet hatte, ſo fanden ſich zur Nachtzeit gewöhnlich verſchiedene
Teilungsliebhaber ein, die zum Teil mit einer Feinheit, welche
Hebels unſterblichem Trifolium, dem Zundelfrieder, dem Zun⸗
delheiner und dem Zirkelſchmied, alle Ehre gemacht hätte, ſich
ihren Anteil expropriierten.
Die Honoratioren des Dorfes aber, ſowie in manchen be⸗
nachbarten, die „großen Bauern“, gingen in einem andern
Fache mit einem Beiſpiel voran, deſſen ſchädliche Wirkung
nicht ſcharf genug geſchildert werden kann: ſie prozeßten mit⸗
einander, bis Hab und Gut den Advokaten verfallen war.
Der Prozeßlöwe des Waldes war kurz vorher geſtorben, und
die im „dürren Aſt“ Anweſenden bemühten ſich, das Material
zum Nekrolog des großen Toten den fremden Gäſten zu liefern.
Und da mit Fug anzunehmen ſteht, daß der Verſtorbene als
der letzte Mohikaner ſeines Schlags — denn zwiſchen Herriſch⸗
ried und Niedergebisbach wird bald keiner mehr ſo viel zu ver⸗
lieren haben, als er durchs Prozeßgewinnen verloren hat — in
Mythus übergehen, auch als Geſpenſt noch in verſchiedenen
Amtsſtuben um Mitternacht umgehen wird, ſo ſchien es uns
paſſend, Akt davon zu nehmen.
Peter Gottſtein, der alte, war ein reicher Bauer von Hoch⸗
ſchür und nächſt dem „Spittelhannes“ von Niedergebisbach,
der aber vom Geiſterbeſchwören aufs Münzfälſchen verfallen
war und deshalb ſeine alten Tage in einer Strafanſtalt zu⸗
brachte, der pfiffigſte Kopf unter den Mannen jenſeits des
Bühls, und Stücklein von ihm, wie er nicht nur die Juden von
Thiengen, ſondern auch Basler Kaufherren überliſtet, von de⸗
nen es doch im Sprichwort heißt: „es gehören neun Juden da⸗
zu, um einen Basler dran zu kriegen,“ werden in der Nach⸗
welt leben. Das wahre Diplom eines feinen Kopfes glaubt
aber ein Wälder erſt dann aufweiſen zu können, wenn er einen
Prozeß gewonnen hat und dies ſchwarz auf weiß und von
Rechts wegen beſitzt. So kam er aufs Prozeſſieren, und land⸗
auf, landab, wo er einen Vertrag abſchloß, brachte er auch
gleich die Hintertür darin an, die zum Prozeß führte, und
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