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Aus dem Hauenſteiner Schwarzwald. 181
Ihn an die alte Zeit
Und an das ferne Land.
Der Hauenſteiner iſt nicht oon ungefähr eine ſo beſondere
Erſcheinung, er hat auch eine beſondere Geſchichte hinter ſich,
die freilich etwas ſchief für ihn ausging. Den Urkantonen in
der Schweiz, den Appenzellern, den graubündiſchen Unionen
gelang es, ſich zu unabhängigen Bauernſtaaten zu entwickeln
und in hartem Kampf zu behaupten; der Hauenſteiner, der im
Mittelalter unter einer kräftigen Einungsverfaſſung ſich zu
einer ganz reſpektabeln Bauernſchaft zuſammengeſchart hatte,
konnte ſich dagegen aus den herrſchaftlichen Netzen des Got⸗
teshauſes St. Blaſien, in die er aus falſcher Berechnung ge⸗—
raten war, nicht zu rechter Zeit losmachen, und als merkwür⸗
digerweiſe erſt in der Mitte des vorigen Jahrhunderts, wo ſonſt
wohl nirgends ſolche Emanzipationsbeſtrebungen im deutſchen
Bauernſtand vorgekommen, vielmehr dumpfe Apathie längſt
über ihn eingebrochen war, es ihm endlich gelang, ſich von
St. Blaſien loszukaufen, da wollte er auch noch den zweiten
Schritt tun und ſich der öſterreichiſchen Herrſchaft gegenüber
zur reichsunmittelbaren freien Bauerngrafſchaft emporringen.
Allein vor hundert Jahren war ein Fechten mit Morgenſternen
und Streitkolben, wie es die Eidgenoſſen bei Morgarten und
am Stoß mit Erfolg geübt, nicht mehr ſachdienlich, und im
Federkampf mit den Verfügungen des Reichshofrats zu Wien,
im großen und kleinen Intrigenſpiel am kaiſerlichen Hofe,
ſowie im offenen Gefecht mit den ungariſchen Grenadieren,
deren Handgranaten ganz „wider die Abrede“ waren, mußte
der Bauersmann unterliegen und verlor ſeine Einungsver⸗
faſſung ſamt der alten Landfahne, unter der er früher, anſtatt
Rekruten zu ſtellen, ſelber kriegsbereit ausgezogen war.
Jedenfalls iſt es eine ſpezifiſche Erſcheinung, daß zweihun⸗
dert Jahre nach dem Bauernkrieg und ein halb Jahrhundert
vor dem Zeitalter der „allgemeinen Menſchenrechte“, mitten
in den großen Strömungen des öſterreichiſchen Sukzeſſions⸗
krieges, angeſichts der am Oberrhein ſtehenden Heere, es einer
Partei im Hauenſteiner Schwarzwald einfiel, für die „angeb⸗
lichen alten Rechte und Privilegy“ der Grafſchaft Hauenſtein,
die ſie bis zum fabelhaften Grafen Hans von Hauenſtein ins
vierzehnte Jahrhundert hinauf datierten, in offenem Aufruhr
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