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190 Epiſteln und Reiſebilder. I.
auch jetzt noch der unvermeidliche Graf Hans von Hauenſtein
und die alten „Recht und Privilegy“ ihnen in ähnlicher Art
Schwierigkeiten bereiteten, wie weiland zu des Salpeterhannes
Zeiten dem kaiſerlichen Waldvogteiamt. .
Das Aufhören der öſterreichiſchen Herrſchaft gab den Epi⸗
gonen der Salpeterer wieder Gelegenheit, an ihrer Tradition
herum zu brüten; die politiſchen Ereigniſſe der Zeit und den
jungen Begriff des badiſchen Staates in ſeiner neuen Ausdeh⸗
nung konnte ſich der Wälder nicht zurechtlegen; dagegen kam er
auf den Gedanken, es würde den „Rechten“ der Grafſchaft et⸗
was vergeben, wenn man den Übergang in den neuen Staats⸗
verband ſo kurzerhand als fait accompli annehme. Und als
1815 in Ägidius Riedmatter von Kuchelbach, dem der Geiſt des
Salpeterhannes erſchienen war und ihn zum Nachfolger ein⸗
geweiht hatte, ein Anführer gefunden war, da fing der alte
Salpeterhandel wieder an leibhaftig auf dem Wald zu rumoren.
Da wurden wieder nächtliche Verſammlungen abgehalten, kai⸗
ſerliche Briefe und Privilegien der Landſchaft vorgeleſen und
die Theorie des hauenſteinſchen Staatsrechts nun dahin formu⸗
liert: man müſſe bei der alten Reichsfreiheit der Grafſchaft
ſtehen bleiben; nur was der Kaiſer als Reichsoberhaupt ver⸗
füge oder was die Landſchaft ſich ſelbſt geordnet und geſetzt
habe, ſei Rechtens. Daher ſei der neue Landesherr, nur inſofern
der Kaiſer mit dem Übergang des Landes an ihn einverſtanden
ſei, anzuerkennen, und nicht als eigentlicher Landesherr, ſon⸗
dern als proviſoriſcher „Meier“ (Verwalter), bis das Land
wieder ans „Reich“ falle.
Um nun dieſen vermeintlichen alten Rechten nicht durch Ver⸗
zicht oder Stillſchweigen zu präjudizieren, bildeten die Sal⸗
peterer, denen ſeit dem Galgen von Albbruck und der Abfüh⸗
rung ins Banat die offene Widerſetzlichkeit etwas bitter in die
Erxinnerung geſchrieben ſtand, eine Theorie des paſſiven Wider⸗
ſtandes gegen alle Anordnungen der neuen Regierung aus, die
ſie mit einer Zähigkeit und Bauernlogik durchführten, welche
alles, was in dieſem Fach anderwärts geleiſtet wurde, weit
hinter ſich läßt. Nicht nur, daß ſie nicht huldigten, daß ſie keine
Rekruten ſtellen, daß ſie ihre Kinder nicht in die Schule ſchik⸗
ken, daß ſie keine Akziſe und Steuern zahlen wollten, bis die
Exekutionsmannſchaft kam, ihr Syſtem der Renitenz erſtreckte
ſich auf alles und jedes, was überhaupt von oben angeordnet
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