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Venetianiſche Epiſtel. 203
paßten ſie nach der ganzen Sachlage durchaus nicht. Dieſen
Gedanken ſchien auch die Trägerin des Hermelinmantels noch
entſchiedener zu hegen als ich — denn nachdem ſie mir gegen⸗
über ſeither in marmorner Ruhe verharrt war, erhob ſie ſich
itzo, winkte einem Kondukteur und ſprach mit fremdartiger Be⸗
tonung: „Haben Sie nicht ein Coupé, wo man allein ſein
kann?“ Dieſe Frage war nun, in Anbetracht der mit Germers⸗
heimer Statiſtik beſchäftigten Ehrenmänner, durchaus unver⸗
fänglich und verdient auch nicht zur Kognition des löblichen
Engeren zu kommen, wiewohl deſſen philologiſch⸗grammatika⸗
liſche Sektion mit Erläuterung des in der Frage vorkommenden
unperſönlichen Fürworts „man“ vielleicht auf abſchüſſige Hy⸗
potheſen zu kommen veranlaßt ſein möchte — allein gleich⸗
zeitig war mit der veränderten Stellung der Frageſtellerin auch
deren rechter Fuß dem Boden nah gekommen und ſenkte ſich
auf den meinigen und berührte ihn ſo entſchieden, wie der eines
geübten Klavierſpielers die untern Taſten, welche bekanntlich
eine Mollharmonie in die Töne bringen — und zog ſich langſam
und mit dem ganzen Bewußtſein der verübten Tat wieder zu⸗
rück, ohne daß pardon! dazu geſagt wurde, was bei der der
Inhaberin des Fußes entſchieden zu Gebot ſtehenden Kenntnis
der franzöſiſchen Sprache wohl hätte geſagt werden können.
Der Kondukteur aber ſchnitt mit dem rauhen Wort: „Allein
wenn S' ſein wollen, hätten S' erſter Klaſſ' nehmen müſſen,
aber eben pfeift's!“ alle Auswanderungsmöglichkeiten und wei⸗
teren Kombinationen ab, ſie lehnte ihren Fuß wieder in ma⸗
leriſcher Nonchalance über die Bank, ich verharrte in ägypti⸗
ſchem Schweigen, und die gegenſeitige Stellung blieb unver⸗
ändert dieſelbe bis München, mit Ausnahme, daß mein Fuß in
einer Weiſe berührt worden, die alle Rückerinnerung an den
Roſenſteiner Tunnel vertilgte, vielmehr mein Gemüt einer
gründlichen Unterſuchung folgender Hauptfragen zuwandte:
1. Iſt und ſtreitet im Fall einer ſolchen, unter erſchwerenden
Umſtänden ſtattgehabten Berührung des Fußes eines unbekann⸗
ten, aber nicht uneleganten Mitreiſenden die Vermutung über⸗
haupt für Zufall oder für Abſicht?
2. Wenn für Abſicht, findet dann das Recht der Retorſion
ſtatt, ſo daß der Mitreiſende ermächtigt iſt, auch ſeinerſeits dem
Gegenüber inhaltsvoll auf den Fuß zu treten, ohne pardon zu
ſagen?
⏑½
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