Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,me-2
Scheffel, Joseph Victor von; Panzer, Friedrich [Hrsg.]
Scheffels Werke (2)
[1919]
Seite: 215
(PDF, 96 MB)
Bibliographische Information
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2. Jung Werner beim Schwarzwälder Pfarrherrn. 215

Eines wüſtverſchlungnen Knäuels,
Gibt's kein Schwert und andre Löſung? —

„Oftmals nächtig bei der Lampe
Saß ich brütend ob dem Kodex,
Las die Gloſſ' und den Cujacius',
Bis mich Kopf und Haupthaar ſchmerzten.
Doch der Fleiß blieb ohne Segen.
Luſtig flogen die Gedanken
Von den Lettern in die Weite,
Zu des ſtrengen Herrn Cujacius
Schöner Tochter, die dereinſtmals
Glücklicher Pariſer Fugend
Vom Katheder ihres Vaters
Hefte ſüß melodiſch vortrug.
Statt Uſucapion? und Erbrecht,
Statt Novellas hundertachtzehn
Schaut ein ſchwarzgelocktes Mägdlein
Grüßend aus dem Corpus Furis.
Aus der Hand entfiel die Feder,
Umgeſtülpt ward Tint' und Sandfaß,
Und ich griff nach der Trompete;
Uſucapion und Erbrecht
Und Novella hundertachtzehn,
Klagend im Adagio zogen
Sie hinaus aus der Studierſtub?“
Fenſter in die Sternennacht.

„Ja, der Fleiß blieb ohne Segen.
Eines ſchönen Morgens ſchritt ich,
Unterm Arm das Corpus Furis,
(s war die ſchöne Elzevierſche
Rotterdamer Prachtausgabe)

1 Die Rechtsſchule von Bologna erläuterte das Corpus iuris durch
„Gloſſen“; um ſeine Auslegung hat auch der franzöſiſche Rechtslehrer JZacques
Cujas, latiniſiert Cujacius (1522—90) ſich verdient gemacht. — ² Eigen—
tumserwerb durch Erſitzen. — ³ Novellae (sc. leges): die Rachträge zum
„Corpus iuris“. — ⁴ Die Elzevier, eine ausgebreitete niederländiſche Buch-
druckerfarnilie, veranſtalteten im 16. und 17. FJahrhundert zahlreiche, durch
Richtigkeit und Schönheit ausgezeichnete Ausgaben römiſcher Klaffiker, bibliſcher
Texte uſw., 1663 auch eine berühmte Ausgabe des „Coxpus juris“.


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