Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,me-4
Scheffel, Joseph Victor von; Panzer, Friedrich [Hrsg.]
Scheffels Werke (4)
[1919]
Seite: 67
(PDF, 113 MB)
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Aus dem Hauenſteiner Schwarzwald. 67

In einer der Waldſtädte iſt ein Wirtshaus, wo die
Hauenſteiner ſeit Fahren ihre Einkehr halten, und wenn
beim goldgelben Markgräfler Wein oder beim Remmetſch⸗
wyler Bier die Hochländer Gäſte in ihre „mittelalterliche
5 Symbolik“ zurückzufallen drohen und ihre Erörterungen
aus dem Stadium parlamentariſcher Entwicklung zum
friedegefährlichen Dreinſchlagen mit Stuhlbein und Stock
gedeihen, ſo tritt der Wirt, mit einem der neunſchwän—
zigen Katze ſehr ähnlichen Inſtrument bewaffnet, auf
10 den Tiſch und erteilt von olympiſcher Höhe den ſtreiten-
den Männern fühlbare Winke zum Frieden. Das findet
aber der Wälder ſo in der Ordnung, daß er, weit entfernt,
die Schwelle eines Hauſes, wo ihm ein ſolches Frühſtück
ſerviert wird, nicht mehr zu überſchreiten, vielmehr ſagt:
15 „Reſpekt vor dem Wirt, der iſt ein feſter Mu, der zeigt's
einem!“ — und er kehrt das nächſtemal wieder dort ein.
So erkennt er auch — si parva licet componere mag-
nis? — die Autorität der Staatsgewalt an und iſt nament⸗-
lich damit einverſtanden, daß ſtrenge Ordnung gehand⸗-
20 habt und mit ſtrengen Strafen im Notfall dreingefahren
werde. Wenn er auch nicht ganz auf dem Boden Hegel—
ſcher Anſchauung ſteht, wonach die Strafe „die Negation
ſeiner eigenen Negation“ iſt?, ſo fügt er ſich, wenn er wirk—⸗
lich etwas Unſauberes getan hat, mit Reſignation den
25 Folgen, ſucht etwa die Haft ſich dadurch zu verſüßen, daß
er im Stiefel eine Speckſeite, unterm Arm das Tubaks—
pfifli verbirgt und den Leib mit Rollen unſäglichen Ta—
baks umgürtet, ſich zur Straferſtehung ſtellt; wenn's aber
vorüber iſt, ſo nimmt er nicht Abſchied vom Richter, ohne
30 ſich für die „gnädige Strof“ bedankt zu haben.
Allein bei der Reſignation hat's auch ſein Bewenden;
verſtehen kann der in ſeinen alten Erinnerungen lebende
Bauersmann den modernen Staat nicht, die Geſichts—
punkte eines halb bureaukratiſchen, halb konſtitutionellen

1 „Wenn man Kleines mit Großem vergleichen darf.“ — 2 „Die Tat
des Verbrechens iſt nicht ein Erſtes, Poſitives, zu welchem die Strafe als
Negation käme, ſondern ein Negatives, ſo daß die Strafe nur Negation der⸗
Negation iſt.“ Hegel, „Grundlinien der Philoſophie des Rechts“, § 97, Zufatz.


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