Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,me-4
Scheffel, Joseph Victor von; Panzer, Friedrich [Hrsg.]
Scheffels Werke (4)
[1919]
Seite: 72
(PDF, 113 MB)
Bibliographische Information
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/scheffel_werke4/0072
72 Reiſebilder.

geführt wird, ſo heißt's: es wird den Weg alles Fleiſches
nach Hochſchür gegangen ſein. Es hat deshalb ſchon man⸗

cher freundnachbarlich den. Wunſch ausgeſprochen, man

ſollte das ganze Neſt in die Luft ſprengen und eine War⸗

nungstafel hinſetzen mit der Aufſchrift: „Hier ſtand Hoch⸗

ſchür!“ denn der Bauer hat für alles, was ihm unbequem
iſt, ſo wenig ſentimentales Mitleid als der Kaiſer Rotbart
dereinſt für Mailand oder Cremona.
Seitwärts von Hochſchür ſteht ein einſames Wirtshaus.
Der Wind hat ſchon allerhand Defekte in Dach und Fenſter⸗
ſcheiben geblaſen, was jedoch an letzteren durch ſachgemäße
Papierverklebung wieder geflickt iſt. Den Schild zieren
die drei Könige aus Morgenland und ein abgeſtorbener
Lindenbaum ſteht trübſelig und wie mit gebrochenem
Herzen nebenan. Dieſem zu Ehren heißt auch das Wirts-
haus, im Geiſt der jenſeits des toten Bühls üblichen Be—
namſungen, der „dürre Aſt“.
In rauhen Apriltagen war mir's beſchieden, mich mit
einem Gefährten in dieſe Region des Waldes zu verirren.
Nachdem wir vom toten Bühl vergnüglich in die jenſeiti⸗
gen Gefilde geſchaut und eine Vergleichung mit der ge—
ſegneten Gegend zwiſchen Wittenberg und Treuenbrietzen,
wo hin und wieder ein TCannenbaum, dann hin und wieder

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eine Windmühle und dann hin und wieder gar nichts in

harmoniſchem Zuſammenwirken am Horizont aufſteigt,
nicht zu unterdrücken vermocht, überſchritten wir die
Schwelle des „dürren Aſts“. Der Wirt ſelber war ab—
weſend, er war auf den Viehmarkt zu Thiengen gegangen
vermutlich um im Rößleintauſch oder Kuhhandel mit den
Hebräern den Grundſatz des römiſchen Rechts: „in em-
tionibus et venditionibus jure naturali se invicem deci-
pere licet“, unbewußt, doch ſtreng zu befolgen.

Dagegen machte ſein Vetter die Honneurs, ſchüttelte

jedem von uns nach Landesbrauch mit gewaltigem Druck
die Hand und ſprach: „Gottwilche!“ (Willkomm). Sel—
biger Vetter war ein Wälder in mittleren Zahren, von

1 „Bei Käufen und Verkäufen iſt es nach Naturrecht geſtattet, ſich gegen-
ſeitig zu übervorteilen.“

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