Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,me-4
Scheffel, Joseph Victor von; Panzer, Friedrich [Hrsg.]
Scheffels Werke (4)
[1919]
Seite: 78
(PDF, 113 MB)
Bibliographische Information
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/scheffel_werke4/0078
78 Reiſebilder.

Baſler dran zu kriegen“, werden in der Nachwelt leben.
Das wahre Diplom eines feinen Kopfes glaubt aber ein
Wälder erſt dann aufweiſen zu können, wenn er einen
Prozeß gewonnen hat und dies ſchwarz auf weiß und von
Rechts wegen beſitzt. So kam er aufs Prozeſſieren, und
landauf, landab, wo er einen Vertrag abſchloß, brachte er
auch gleich die Hintertür darin an, die zum Prozeß führte,
und ob's um eine Sägmühle oder um ein Paar Ochſen
ging, Peter Gottſtein klagte beim Amt, und wenn ſich
der Gegner vergleichen wollte, ſagte er: „'s muß uspro—
byrt ſy“, und wenn er's beim Hofgericht verlor, ging er
ans Oberhofgericht nach Mannheim und ſagte wieder: „'s
muß usprobyrt ſy“, und wie er's auch dort einmal „ver-
ſpielt“ hatte, zeigte er noch die Appellation an „den höch—
ſten Richter der Lebendigen und Toten“ an, was aber
nicht prozeßordnungmäßig war.
So war das „Streitpeterle“, wie ihn ſeine Nachbarn
nannten, allmählich immer unterwegs von einer Kanzlei
zur andern oder zum Addvokaten, und auf der Säckinger
Amtsregiſtratur, wo die Akten nach den Ortſchaften in
Fächern liegen, wurde neben Hochſchür noch ein beſon—
deres Fach, das Fach „Peter Gottſtein“, angelegt, und
in Waldshut, St. Blaſien, Schopfheim und Baſel war
kein Schreiber bei Amt, deſſen Protektion er ſich nicht er—
freut hätte, und oft hatte er bei drei bis vier Tagfahrten
zugleich zu erſcheinen. Und wie's immer beſſer im Lauf
war, ſchaffte er ſich auch ein Landrecht und eine Prozeß—
ordnung an und maͤchte ſeine Schriftfſätze wie ein Stu—
dierter, und den Amtleuten hatte er's auch abgelernt, wie
man ſein Geſchäft im laufenden erhält. Aus den vielen
Aktenſtücken, die ihm zugeſtellt wurden, legte er ſelbſt eine
Regiſtratur an und verfügte das Geeignete darauf, Nro.
für Nro.; z. B. wenn ihm der Advokat ſchrieb, jetzt müſſe
er die Koſten vorſchießen, ſonſt bleibe die Sache ſtecken, ſo
verfügte Peter Gottſtein auf das Schreiben: „Beſchluß:
Iſt nunmehr die braungefleckte Kuh zu verkaufen und dem
Advokat die Hälft von ſeinem Geld zu ſchicken. NWB. mit
der anderen Hälft kann er warten.“

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