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Aus dem Hauenſteiner Schwarzwald. 79
All die gewaltigen Koſten waren ihm nichts gegen die
Ehre, und er ſagte oft ſelbſtgefällig, er habe ſchon ſo viel
Gerichtsſporteln bezahlt, daß man den Beamten im gan⸗
zen Oberrheinkreis dafür goldene Knöpfe auf die Unifor⸗-
men ſetzen könnte, und wie ein Indianer die Kopfhäute
ſeiner Feinde, ſo hing er alle Sportelzettel, und zwar
girlandenweiſe zuſammengeheftet in ſeiner Hütte auf.
Schließlich ging aber eine Kuh nach der andern aus dem
Stall, die Koſten wuchſen ihm über den Kopf, und ſelbſt
das feine Stücklein, daß er einmal dem Akziſer, der die
Sporteln etwas unſanft von ihm gefordert hatte, einen
Injurienprozeß anhing und gewann, ließ ſich nicht zum
zweitenmal machen. Eben ſollte ihm der Gerichtsbote
die Verfügung bringen, daß ſein Haus verſteigert werde,
da ging er erzürnt fort, um dieſem Schlag auszuweichen,
und ſtarb plötzlich. Seinen Nachkommen hinterließ er
eine geordnete Regiſtratur, ein paar Dutzend unvollendete
Prozeſſe und die tröſtliche Gewißheit, daß ſein Nachlaß
in Gant fallen werde.
Daß dieſer würdige Hochſchürer Furiſt trotz alledem
eine komiſche Figur geweſen, darüber war das Publikum
im „dürren Aſt“ ziemlich einig, ſowie man auch daran nicht
zweifelte, daß Peter Gottſteins Geiſt wegen der unvoll—
endeten Prozeſſe umgehen müſſe, bis ſie alle gewonnen
ſeien. Es ließen ſich aber ernſte Erwägungen daran knüp⸗
fen; denn damals, als der Bauersmann ſein hergebrach⸗
tes Recht ſich ſelbſt wies, als ſtatt Aktenſtöße lebendige
Symbole ihm das Recht in einer Sprache, die er verſtand,
einprägten, als ſtatt in „qualmenden Schreibſtuben“ unter
freiem Himmel getagt wurde, war der bäuerliche Prozeß—
krämer eine Unmöglichkeit, und Fakob Grimms Klagen
über die Verdumpfung des Bauersmanns, den viel
tauſend Paragraphen der modernen Legislation gegen—
über*, fanden hier einen tatſächlichen Beleg.
„B'hüt Euch Gott, und im Willaringer Tannwald habt
Sorg' vor dem Meiſenhart Foggi!“ ſprach der „füürige
* Siehe „Deutſche Rechtsaltertümer“, Einl., S. XVI. XVII.
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