Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,me-4
Scheffel, Joseph Victor von; Panzer, Friedrich [Hrsg.]
Scheffels Werke (4)
[1919]
Seite: 83
(PDF, 113 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Aus dem Hauenſteiner Schwarzwald. 83

Jahrhundert hinauf datierten, in offenem Aufruhr gegen
Oſterreich ſich zu erheben, einer der ſtärkſten Anachronis-
men, die in der Geſchichte des deutſchen Bauers vorkom—
men werden. Immerhin aber bleibt die Zähigkeit und
5 Ausdauer, mit der dieſe Bauern ihre angeblichen Rechte
nicht nur dem Kloſter St. Blaſien wie dem öſterreichiſchen
Waldvogteiamt und der Regierung in Freiburg gegen—
über, ſondern auch durch autochthoniſche Diplomaten von
Bergalingen und Dogern unmittelbar am Kaiſerhof zu
10 Wien durchzufechten ſuchten, der tragiſche Schluß, der die
einen an den Galgen zu Albbruck, die andern von ihren
Tannenwäldern weg in die Verbannung nach Sieben-
bürgen hin führte, und das Nachzittern dieſer Geſchichten
in der Tradition und den Wünſchen der Enkel ſelbſt in der
15 Gegenwart ein kulturgeſchichtlich bedeutſames Problem.
Sie haben ſich freilich ſeit dem Mittelalter her eine ge—
wiſſe Praktik in „gefährlichen Verbündtnuß und Zu⸗—
ſammenſchickungen, Uffruhr, Empör- und Rottierung“ er-
worben, und das altalemanniſche Weſen ſcheint der Raufe-
ꝛ0 rei im kleinen und großen weſentlich Vorſchub zu leiſten.
Von alters her waren die Hauenſteiner freie Leute,
in ihren Einungen zu ſelbſtändigen Föderationen abge—
ſchloſſen; ſie gehörten nach der von den fränkiſchen Köni⸗
gen gemachten Gaueinteilung zum Albgau, über welchen
25 eigene Gaugrafen geſetzt waren. Als dann in den Ver⸗—
wirrungen des frühen Mittelalters aus den Grafſchaften
da und dort die Anfänge einer Landeshoheit herauswuch—
ſen, finden wir die Grafen von Stühlingen als erbliche
Herren im oberen Albgau, während das Schickſal der
30 Grafſchaft Hauenſtein bis auf Rudolf von Habsburg im
Dunkel liegt. Dieſer beſaß die grafſchaftlichen Rechte mit
vielem Grundeigentum in dieſen Gegenden und übte ſie
nicht mehr im Namen des Reichs, ſondern kraft eigener
Landeshoheit aus; Kaiſer Albrecht aber führte dies voll⸗
35 ends durch. In dem habsburgiſch-öſterreichiſchen Urbar⸗
buch', das der in dieſen Regionen heimiſche Schreiber

1 Grundbuch.
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