Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,me-4
Scheffel, Joseph Victor von; Panzer, Friedrich [Hrsg.]
Scheffels Werke (4)
[1919]
Seite: 84
(PDF, 113 MB)
Bibliographische Information
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/scheffel_werke4/0084
84 Keiſebilder.

Kaiſer Albrechts, „Maiſter Burkard von Frikk“ (im benach⸗
barten aargauiſchen Fricktal), zwiſchen 1303 und 1311 zu—-
ſammenſchrieb*, ſind die officia zu Säckingen, Wehr, zu
Waldshut „und uffem Walde“ genau verzeichnet. Daraus
geht beſtimmt hervor, daß die Herzoge zu Hſterreich da—
mals als „Grafen zu Habsburg“, „Kaſtvögte zu Säckingen
und des Gotteshauſes von St. Blaſien“ und als „Herren
zu Waldshut“ Gülten, Nutzen, Steuern und allerhand
Rechte von den Inſfaſſen des Hauenſteins beanſpruchten,
auch über „Die b und Frevel“ richteten.
Da aber ein urkundlicher Nachweis über die Ent-
ſtehung dieſer landeshoheitlichen Befugniſſe nie zu führen
war, ſo war hier immer die partie honteuse des Hauen⸗—
ſteiner Staatsrechts, und dem Bauer wollte die Verwand⸗
lung der alten, von „Kaiſer und Reich wegen“ geſetzten
Grafſchaft in erbliche Herrſchaft des Hauſes Hſterreich nie
recht zu Kopf, und er knüpfte bei ſeinen ſpäteren Be—
ſtrebungen immer wieder am „letzten Grafen“ und am
damaligen Rechtszuſtand an, ohne jedoch mehr als dunkle
Tradition anführen zu können.
Da wo der Rhein über die Felſen des Laufenſteins
ſich in wildem Strudel Bahn bricht, ſtehen die Trümmer
der Feſte derer von Habsburg-Laufenburg, die als „Vögte
auf dem Wald von der gnädigen Herrſchaft zu Hſterreich
wegen“ reſidierten, und im alten Schloß zu Hauenſtein,
das ſich hart am Rhein an der Heerſtraße nach Waldshut
auf ſtumpfem Felsrücken erhebt, wurden die Waldvogtei⸗
gerichte gehalten. In jenen Zeiten des Thronſtreits zwi—
ſchen Albrecht von Oſterreich und Adolf von Naſſau ſowie
zwiſchen Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayer,
als Schwaben ohne Herzog und das Reich ohne Kaiſer
war, bildete ſich im Hauenſteinſchen durch Einung der
verſchiedenen Tal- und Berggemeinden eine eigentüm⸗
liche Bundesverfaſſung. Wie die Clans im ſchottiſchen
Hochland oder die Bünde in Rätien und der Schweiz
traten die Valdgemeinden zuſammen, „einander zu helfen

* S. „Bibliothek des literariſchen Vereins zu Stuttgart“, Bd. XIX.

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