Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., E 6990,me-4
Scheffel, Joseph Victor von; Panzer, Friedrich [Hrsg.]
Scheffels Werke (4)
[1919]
Seite: 253
(PDF, 113 MB)
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Sãckinger Epiſteln. 6. 2653

den merkte, daß das ein Stich auf ſeinen Seelenzuſtand
am Fridlinsfeſt ſein ſollte, da erwiderte er ernſt und wür⸗
dig: „Sie werden mir doch keinen Vorwurf machen wollen,
bin ich doch weder mit der Fridoliniprozeſſion gegangen,
noch hab' ich eine ſo gewaltige Predigt gehalten wie einſt
der Herr am Sinai unter Sturm und Gewittern; aber
daß der Säckinger Feſtredner ſelber, der noch am ſelben
Tag heimfahren wollte, ſich in Kleinlaufenburg feſtge—
trunken hat, das kommt mir ein biſſel arg vor!“ — L

i Soviel vom Fridolinifeſt. Was bleibt auch viel anderes
übrig, um ſich daran zu erquicken, als unſer Volk, wie es
leibt und lebt, und die Natur draußen. Oder hätt' ich
Euch erzählen ſollen, wie die langweiligen Bürgermeiſter
und Staatsbeamten hier zuſammenkamen und ſo ein—
15 mütig und ſtillzufrieden nach Erfurt wählten', als wenn
dort der Lebensbalſam für Altdeutſchland geſchaffen
würde? oder wie ich ſelber, eine wahre Fronie auf mich,
in meiner Höhle hauſe und im Namen des Rechts und
der Ordnung Leute einſperre? — das behalte ich lieber
20 für mich und ſag's niemand weiter. —

Sechſte Epiſtel in die Heimat.
Säckingen, den 28. April 1850.
(Worin von einem ſonderbaren Thema, nämlich von der Poeſie der
Polizei die Rede iſt.)
25 Es gibt allerlei ſonderbare Wahlverwandtſchaften;
gewöhnlich meint man, daß Zuriſterei und Poeſie nach
verſchiedenen Weltteilen hin auseinanderlägen; Zatob
Grimm aber hat ſchon nachgewieſen, wie viel Poeſie im
Recht liegt?, und wer die altdeutſchen Rechtsbücher und
5 Weistümer lieſt, der ſtimmt mit ihm überein. Über die
Poeſie in der Polizei dagegen hat bis jetzt die gelehrte
Welt keine Aufſchlüſſe erhalten, vielleicht nichts davon ge—

1 Bgl. oben, S. 224. — 2² Fn einer 1815 erſchienenen Abhandlung „Von
der Poeſie im Recht“ etzt „Kleinere Schriften“, Bd. 6, S. 152 ff., Berlin 1882).


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