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Venetioaniſche Epiſtel. L 365
durchaus unverfänglich und verdient auch nicht zur Ko—
gnition des löblichen Engeren zu kommen, wiewohl deſſen
philologiſch-grammatikaliſche Sektion mit Erläuterung des
in der Frage vorkommenden unperſönlichen Fürworts
„man“ vielleicht auf abſchüſſige Hypotheſen zu kommen
veranlaßt ſein möchte — allein gleichzeitig war mit der
veränderten Stellung der Frageſtellerin auch deren rechter
Fuß dem Boden nah gekommen und ſenkte ſich auf den
meinigen und berührte ihn ſo entſchieden, wie der eines
geübten Klavierſpielers die untern Taſten, welche be—
kanntlich eine Mollharmonie in die Töne bringen — und
zog ſich langſam und mit dem ganzen Bewußtſein der
verübten Tat wieder zurück, ohne daß pardon! dazu ge—
ſagt wurde, was bei der der Inhaberin des Fußes ent—
ſchieden zu Gebot ſtehenden Kenntnis der franzöſiſchen
Sprache wohl hätte geſagt werden können.
Der Kondukteur aber ſchnitt mit dem rauhen Wort:
„Allein wenn S' ſein wollen, hätten S' erſter Klaſſ'
nehmen müſſen, aber eben pfeift's!“ alle Auswanderungs—
möglichkeiten und weiteren Kombingtionen ab, ſie lehnte
ihren Fuß wieder in maleriſcher Nonchalance über die
Bank, ich verharrte in egyptiſchem Schweigen, und die
gegenſeitige Stellung blieb unverändert dieſelbe bis Mün⸗-
chen, mit Ausnahme, daß mein Fuß in einer Weiſe be—
rührt worden, die alle Rückerinnerung an den Roſenſteiner
Tunnel vertilgte, vielmehr mein Gemüt einer gründlichen
Unterſuchung folgender Hauptfragen zuwandte:
1) Iſt und ſtreitet im Fall einer ſolchen, unter er—
ſchwerenden Umſtänden ſtattgehabten Berührung des
30 Fußes eines unbekannten, aber nicht uneleganten Mit—
reiſenden die Vermutung überhaupt für Zufall oder für
Abſicht?
2) Wenn für Abſicht, findet dann das Recht der Re—
torſion ſtatt, ſo daß der Mitreiſende ermächtigt iſt, auch
35 ſeinerſeits dem Gegenüber inhaltsvoll auf den Fuß zu
treten, ohne pardon zu ſagen?
3) Wenn die durch Retorſion etwa anzubahnende
weitere Erörterung durch gleichzeitig im Wagen an—
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