http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schneider2000/0085
- 77 -
Zu dem oben genannten Titel dominus et capitaneus:
Gerhard Dücher , HRG I Sp. 586 : In Schwaben wird der
unter den Grafen stehende Stand der freien Herren als
capitanei bezeichnet .
In der o. a. Tauschurkunde werden als Hessos Besitz bei Nehren
u. a. Mühlen und Kapellen angeführt , auch wird angegeben ,
dass Hesso den Besitz von seinen Eltern erworben hat ( ZGOR
9, 1858 S. 21 ) . Da die heutige Belsener Kapelle erst im 12. Jahrhundert
erbaut worden ist , kann sie damals noch nicht bestanden
haben. Sie könnte jedoch von den Herren von First, die in
der Gegend begütert gewesen sind , s p ä t e r erbaut worden
sein . Auch die Herren von First waren Wohltäter des Klosters
Zwiefalten ( Zwiefalter Chroniken S. 243 ) .
Es ist möglich , wenn auch nicht sicher , dass die Schenken von
Andeck oder die Herren von First ihre Toten in der Belsener
Kapelle bestattet haben , nicht dagegen die Grafen von Zollern ,
die eine andere Grablege hatten . Zu den im Inneren der Belsener
Kapelle aufgedeckten Bestattungen :
M. Duncker , Reutlinger Gesch. blätter 3, 1899 S. 56 :
Vielleicht könnte ein Fachmann weitere Schlüsse auf das
Alter der Kapelle aus dem Zustand dreier Skelette ziehen ,
die wir vor der Apsis in der Tiefe von 1, 50 m gefunden
haben . Alle drei lagen in bloßer Erde , ziemlich stark
verwittert. Irgendwelche Grabbeigaben an Schmuck oder
Waffen waren nicht zu finden , obwohl ich die ausgegrabene
Erde danach untersucht habe . Andere Skelette ,
aber aus späterer Zeit , fanden sich im Raum zwischen
Altar und Südportal , hier meist von Kindern. Die vor den
Fundamenten der Westseite gefundenen Skelette zeichneten
sich durch besonders große und starke Knochen aus,
doch hat es den Anschein , als ob diese Skelette nicht in
ihrer ursprünglichen Lage seien .
Zwischen Altar und Apsis , nahe den im Altar untergebrachten
Heiligenreliquien, lag oft der Ehrenplatz des Kirchenstifters
( Heft XVIII S. 454 ) . Hinter dem Altar ist in der Kirche von
Burgfelden ein Doppelgrab gefunden worden ( Heft XII S. 151 ) .
Dazu noch
Peter Goessler, Archiv für Religionswissenschaft 35 , 1938
S. 76 : Schon Reinecke hat die Vermutung ausgesprochen,
dass solche in Kirchen angetroffene Einzelgräber späterer
Zeit dem Grundherrn angehören , der die Eigenkirche auf
seinem Grund errichtet hat .
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schneider2000/0085