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S. 91 : Der Brühl , Lehnwort aus keltisch brogilus , war ein
sumpfiges Wiesenland , meist von bedeutender Ausdehnung,
in der Niederung gelegen .
Es ist anzunehmen , dass der Brühl, auf dem die Jakobuskirche
erbaut worden ist , zur Allmende , zur Gemeinweide von Tübingen
gehört hat. Dafür spricht , dass nach Sydow A S. 4 in diesem
Bereich keine grundherrlichen Zinsverhältnisse festgestellt
werden können und dass es in Tübingen eine "Brühlherde" gegeben
hat :
Jürgen Sydow B S. 138 : Wie aus dem Beschluß von 1703
hervorgeht , durfte in Tübingen jeder Bürger 5 Stück Vieh
halten und diese gegen Bezahlung eines Weidegeldes auf die
Allmende treiben. Die Allmende war derart aufgeteilt , dass
die Bewohner der Oberstadt ihr Vieh auf die Wöhrdweide
( Neckarherde ), die Bewohner der Unterstadt auf die Hänge
des Ammertales ( Brühlherde ) treiben durften . Da die
Wöhrdweide besser war , entstanden dauernd Streitigkeiten.
Der Brühl kann sich allerdings nicht auf den Hängen des Ammertals
befunden haben , er ist vielmehr eine nasse Wiese gewesen.
Demnach ist die Jakobuskirche auf der Allmende von Tübingen
erbaut worden .
Wie in Heft XV11I nachgewiesen worden ist , hat es im frühen
und hohen Mittelalter viele Genossenschaftskirchen gegeben. Es
ist wahrscheinlich , dass auch die Tübinger Jakobuskirche von einer
kleineren oder größeren Zahl von frommen Leuten erbaut
worden ist , die sich zu diesem Zweck zu einer Genossenschaft
zusammengetan hatten . Vielleicht sind dies alle Bewohner der
Unteren Stadt gewesen . Man kann aber auch an eine andere Genossenschaft
denken , etwa an eine Jakobsbruderschaft ( s. Anhang
I ) . Bei der Errichtung des spätgotischen Chores der Jakobuskirche
um 1500 ist , wie noch dargetan werden soll , eine
Bruderschaft der Handwerker und Weingärtner für die Kosten
herangezogen worden . Auch das ganz in der Nähe der Jakobus-
kirche liegende Spital ist von einer Bruderschaft gegründet worden
( s. Anhang I ) . Nach der OAB S. 233 hat die Jakobuskirche
in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Eigentum der Stiftungspflege,
also des Spitals , nicht der Ev. Landeskirche , gestanden.
Die Beschaffung des Baugrundes für die Kirche in dem als Allmende
genutzten , nicht besonders wertvollen Brühl , an dem
auch sie selbst nutzungsberechtigt waren , kann für die Erbauer
der Kirche keine Schwierigkeiten bereitet haben ; bei dem from-
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