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men Zweck war das Einverständnis der anderen Nutzungsberechtigten
leicht zu gewinnen , wobei allerdings Einstimmigkeit notwendig
war ( Heft XIV S. 490-492 ) . Nach dem damaligen Recht
gehörte die Kirche dem , dem auch der Grund und Boden gehörte,
auf dem die Kirche erbaut worden war ( Heft XVII S. 39.40 ) .
Die Baukosten und die Ausstattung der Kirche sind wohl , wie es
damals üblich war, durch Stiftungen und fromme Spenden
aufgebracht worden .
Dagegen gibt es keine Anhaltspunkte dafür , dass die Jakobuskirche
von den Pfalzgrafen von Tübingen erbaut worden ist , wie
angenommen wird von
Jürgen Sydow B S. 48 : Die Jakobuskirche liegt auf dem
Gelände eines herrschaftlichen Brühls und dürfte daher eine
Gründung der Pfalzgrafen sein .
Der Brühl hat , wie dargetan worden ist , zur Allmende von Tübingen
gehört . In Oberschwaben hatte nach Buck, Oberdeutsches
Flurnamenbuch , 2. Aufl. 1931 S. 81 fast jedes Dorf seinen Brühl.
Es hat nicht nur herrschaftliche , sondern auch bäuerliche Brühle
gegeben . Die von Victor Ernst vertretene Meinung , dass die
Brühle stets zu grundherrlichen Höfen gehört haben , wird , wie
in Heft XV dargelegt worden ist , außerhalb Württembergs einhellig
abgelehnt , neuerdings auch von
Lutz Reichardt , Ortsnamenbuch des Alb-Donaukreises und
des Stadtkreises Ulm , 1986 S. 69 .
Die Erweiterung der Kirche und die Errichtung des gotischen
Chores
In einer am Chor der Jakobuskirche angebrachten Bauinschrift
heißt es , ins heutige Schriftdeutsch übertragen :
Anno 1500 , den 19. Tag des Brachmonds, ist gelegt der
erste Stein zu diesem Chor .
Um diese Zeit ist die Kirche auch sonst erweitert worden :
Erich Schmidt, Tüb. Bl. 40 , 1953 S. 11 : Zwischen
dem romanischen Teil des Langhauses und dem gotischen
Chor liegt noch ein gotischer Teil , der in seiner Nordfassade
Formen hat , die genau an der Nordseite des Langhauses
der Stiftskirche wiederkehren . Dieser Teil ist älter als der
Chor .
Die Baunaht zwischen dem romanischen und dem gotischen Teil
in der nördlichen Außenmauer der Kirche ist von der westlichen
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