Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 6
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



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scheidet über Krieg und Frieden und alle bedeutsameren
Fragen.

Dafür , dass es bei den Germanen keine Adelsherrschaft gegeben
hat, spricht auch die Vergleichung der gallischen und der germanischen
Verhältnisse in Caesars Bellum Gallicum . Die gallischen
Verhältnisse werden in Bell. Gall. VI, 13 wie folgt beschrieben :

In ganz Gallien gibt es von denen, die Rang und Ehre haben
, zwei Stände. Die kleinen Leute nämlich werden fast
wie Knechte behandelt, sie wagen nichts auf eigene Faust
und werden zu keiner Ratsversammlung zugezogen. Die
Meisten, wenn sie von Schulden, von hohen Abgaben oder
von der Unbill der Mächtigen bedrückt werden, begeben
sich in die Dienstbarkeit bei den Vornehmen, denen gegen
sie dieselben Rechte zustehen, wie den Herren gegen die
Knechte . Von den beiden Ständen ist der eine der der Druiden
, der andere der der Ritter ( equites ).

Ganz anderes die Schilderung der Verhältnisse bei den Germanen,
die in c. 21 mit folgendem Satz beginnt :

Die Germanen unterscheiden sich viel von diesen Gewohnheiten
( nämlich denen der Gallier ) .

Dieser Unterschied hat insbesondere darin bestanden , dass es
nach Caesar bei den Germanen keine herrschenden Stände gegeben
hat. In Bellum Gallicum c. 22 wird über die germanische
Agrarverfassung berichtet, dass das Land den Sippen zugeteilt
und alljährlich gewechselt wird, damit niemand nach Erweiterung
seines Landes trachte und die Mächtigen nicht die Niedrigen aus
ihren Besitzungen vertreiben. Dazu bemerken:

Max Weber , Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik,
83 , 1904 S. 433 : Was aus Caesars Schilderung zu entnehmen
ist, ist wesentlich nur der Gegensatz der germanischen
sozialen Zustände gegen die gallischen, das heisst das Fehlen
ökonomischer Abhängigkeitsverhältnisse der freien Leute.

Franz Steinbach , Rhein. Vjbl. 15, 1950 S. 123 : Allein schon
die bekannte Schilderung des sozialen, wirtschaftlichen und
politischen Gegensatzes zwischen den Galliern und den
Germanen, die Caesar bei der Schilderung seines zweiten
Rheinübergangs einflicht, verbietet es, von germanischer
Adelsherrschaft zu sprechen. Der ganze Bericht ist ein klarer
Widerspruch gegen die Annahme wirtschaftlicher, sozialer
und politischer Abhängigkeit der gemeinfreien Germanen vom
Adel. Die Germanen kennen keine Adels- und Priesterherrschaft
wie die Gallier. So betont auch Tacitus den unbändigen
Freiheitswillen der Germanen.


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