Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 11
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



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zu ihm übergetreten. Dass sie sich von Campanis und Juvenaüs
"übergeben" liessen , war nur das äußere Zeichen dafür, dass sie
unter das Kommando des Civilis treten wollten. Dieses militärische
Zeremoniell ist gewiss kein Zeichen einer "Adelsherrschaft"
gewesen.

Als letztes Beispiel führt Dannenbauer an, dass sich nach Amm.
Marcellinus 30, 6, 2 die Quaden bei Kaiser Valentinian damit entschuldigt
hätten, es sei nichts auf gemeinsamen Beschluss der
Vornehmen geschehen. Diese Stelle lautet :

Hierauf erschienen Gesandte der Quaden , die demütig um
Frieden und Vergebung des Geschehenen baten. Als sie nun
mit gebeugten Rücken dastanden, vor Furcht zitternd und
benommen, ließ man sie ihre Aufträge vorbringen. Da bekräftigten
sie ihre übliche Art von Ausreden durch eidliche
Beteuerung. Sie versicherten, man habe sich nichts nach
gemeinsamem Willen der Vornehmen ( ex communi mente
procerum ) des Stammes zuschulden kommen lassen gegen
unsere Leute, sondern durch einige auswärtige Räuber und
Anwohner des Flusses seien die Zwischenfälle geschehen.

Es ist also nur von dem gemeinsamen Willen ( nicht Beschluss )
der Vornehmen die Rede . Im Übrigen handelt es sich hier um eine
bloße Ausrede : Es sollte verhütet werden , dass die proceres
von den Römern zur Rechenschaft gezogen werden . Andernfalls
wäre die Stelle gerade ein Beispiel dafür, dass bei den Germanen
das Volk auch ohne die proceres handeln konnte.

Zum Beweis für seine These , dass der germanische Gefolgsherr
ein Grundherr gewesen sei und die Gefolgschaft Grundherrschaft
voraussetze , beruft sich Dannenbauer S. 16 darauf,
dass nach Tac. Hist. S, 23 Claudius Civilis , der Führer des Bataveraufstandes
, agros villasque besessen habe. Dannenbauer übersieht
jedoch , dass die villae des Civilis nicht im freien Teil Germaniens
gelegen haben , sondern im Land der Bataver, die damals
längst romanisiert waren .

Tac. Germania c. 29 : Die Bataver bewohnen eine Insel des
Rheines . Sie sind in diese Sitze übergewechselt, wo sie ein
Teil des Römischen Reiches werden sollten.

Procop , Bellum Goticum c. 37 : An die Franken grenzen die
Bataver , die von alters her den Römern Untertan sind.

Civilis hatte im römischen Heer gedient , wofür ihm offenbar
das Land zugewiesen worden war .


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