Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 13
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Varia

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tigte Bauernkrieger gewesen sind. Diese grundsätzliche
Gleichberechtigung darf zwar nicht als gleichmäßige Beteiligung
am politischen Leben aufgefasst werden. Die übereinstimmenden
Aussagen der antiken Schriftsteller warnen aber
deutlich genug vor einer Überspitzung des Begriffs der
Adelsherrschaft. Allein schon die bekannte Schilderung des
sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gegensatzes zwischen
den Galliern und den Germanen bei Caesar, Bell. Gall.
VI, 11-22 verbietet es, von germanischer Adelsherrschaft zu
sprechen. Der ganze Bericht ist ein klarer Widerspruch gegen
die Annahme wirtschaftlicher, sozialer und politischer
Abhängigkeit der gemeinfreien Germanen vom Adel, denn
gerade darauf bezieht sich Caesars Wendung Germani
multum ab hac consuetudine differrunt . So betont auch
Tacitus den unbändigen Freiheitswillen der Germanen.

Franz Steinbach , Vorträge und Forschungen VII, 1964 S. 254:
Die in jüngster Zeit von einigen Historikern an die Stelle
der demokratischen Markgenossenschaften der Germanen
gesetzte , auf wirtschaftliche Abhängigkeit der breiten bäuerlichen
Bevölkerungsschichten gegründete germanische
"Adelsherrschaft" ist wirklichkeitsfremd. Es muss auch heute
noch bei der "trivialen" Feststellung Max Webers sein Bewenden
haben, dass bei den Germanen eine ausgeprägte
kriegerisch- ständische Sozialverfassung und politische Ordnung
mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit und politischer
Mitsprache der breiten bäuerlichen Schicht der Bevölkerung
gepaart waren.

Ebenda S. 93 : Tacitus wird nicht müde, die trotz aristokratischer
Führung bei den Germanen herrschende politische
Freiheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Gemeinfreien
zu betonen, die oft in Zuchtlosigkeit ausartet und nicht
einmal den Königen, wo es solche gibt, erlaubt, "ultra liber-
tatem" zu regieren. Neben dem auch von ihm betonten starken
Einfluss der principes und nobiles hebt er die letzte
Entscheidung der Vökerschaftsversammlung in allen wichtigen
Angelegenheiten hervor.

Karl Kroeschell , Deutsche Rechtsgeschichte I, 1972 S. 104 :
In der neueren Forschung hat sich eine andere Sicht durchgesetzt
, der die Rechtshistoriker freilich bisher mit Reserve
gegenüberstehen. Darnach ist der germanische Staat eine
Adelsherrschaft.

Frantisek Graus , Volk, Herrscher und Heiliger im Reich der
Merowinger S. 203 : Die Annahme, dass Grundbesitzer ( ! ),
die Burgen hatten, Leiter von Völkerwanderungen waren,
kann doch nur Kopfschütteln hervorrufen.

Ebenda S. 202 : Nach Dannenbauer durchzieht ein im Grunde
unveränderter Adel formend die Geschichte, ein Adel, der
von allem Anfang an seine Stellung auf die reale Herrschaft
über Burgen und Gefolgschaften gründete . Die Kontinuität
wird von Dannenbauer zu der entscheidenden , artsetzenden
Kontinuität "der Germanen" erhoben. In Wirklichkeut stösst
die "Uradelstheorie" in ihrer modernen Form auf derartige
Schwierigkeiten, dass es Verwunderung erregen muss, dass
sie ernstlich propagiert werden konnte.


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