Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 14
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Frantisek Graus , Vorträge und Forschungen 20, 1974 S. 162 :
Ich unterscheide mich prinzipiell von den Verfechtern germanischer
Kontinuitätslehre, als ich an keine Adelsherrschaft
als Konstante glaube, und dass ich weiterhin, im Einklang
mit der älteren Forschung, in der Karolingerzeit eine der
großen Wenden in der Herausbildung eines europäischen
Adels sehe.

Reinhard Wenskus, Stammesbildung und Verfassung, 1961 S.
343: Die These Dannenbauers ist kaum berechtigt. Der Adel
kann an sich durchaus eine bedeutsame Stellung einnehmen ,
ohne im Besitz erheblicher Machtmittel zu sein. Herrschaft
und Führung verschränken sich gewöhnlich so ineinander,
dass vielfach eine Entscheidung , welche dieser Komponenten
vorliegt, gar nicht getroffen werden kann.

Andreas Kraus , Geschichte Bayerns , 1983 S. 29 : Alle Spekulationen
der vergangenen Jahrzehnte über die angeblich
urgermanische Adelsherrschaft beruht auf einseitiger Interpretation
von Nachrichten über die Stellung der Freien.

Reinhold Schneider, Das Frankenreich bis zur Mitte des 6.
Jahrhunderts , 1982 S. 110 : Dieses an ältere Forschungen
anknüpfende und insbesondere an entsprechende Nachrichten
in Caesars Bellum Gallicum und in der Germania des Ta-
citus zurückgehende Interesse hat auch zu heftigen Kontroversen
geführt , wobei die missbräuchliche Inanspruchnahme
der Germanenforschung durch den Nationalsozialismus teilweise
groteske Verzerrungen brachte.

Reinhard Wenskus , Hoops Reallexikon 2. Aufl. I , 1971 S. 63
"Adel" : Die Darstellung bei Tac. Germania c. 11 zeigt, dass
man in dieser Zeit noch nicht von eigentlicher Adelsherrschaft
sprechen kann.

E. Kaufmann , HRG I , 1971 S. 1241 : Die Lehre von der
germanischen Adelsherrschaft stützt sich vor allem auf archäologische
Befunde, deren rechtliche Aussagekraft sehr
zweifelhaft, dazu auf sprachwissenschaftliche Überlegungen,
deren Richtigkeit zweifelhaft ist.

Wolf gang Leiser , ZRG GA 93, 1976 S. 365 : Haben wir
Rechtshistoriker uns also bluffen lassen ?

Zu meinem im Jahre 1980 erschienen Heft IX mit dem Titel "Wider
die These von der Adelsherrschaft" bemerkt der Schweizer Historiker
Adolf Gasser , Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft
143 , 1983 S. 137 : Und nun hat 1980 der Tübinger Forscher
Wilhelm Schneider dem Spuk das längst fällige Ende bereitet.
Die von ihm vorgelegte Fülle an Materialien und Zitaten pro
et contra - eine Fundgrube sondergleichen- erledigt die
These von der Adelsherrschaft mit schlagender Beweiskraft.


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