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Walter Merk , Der germanische Staat usw. , 1927 S. 19 :
Gleichwohl besass der germanische Adel keine Vorrechte vor
den übrigen Freien , sondern bloß gesellschaftliche und tatsächliche
Vorzüge.
In der germanischen Zeit fehlt auch noch ein weiteres Merkmal
des Adels , die ständische Abschließung nach unten . Dazu
Heinrich Brunner I S. 159 : Das altdeutsche Ständewesen
kennzeichnet sich durch das Fehlen kastenartiger Abschlies-
sung . Für die Bildung eines eigentlichen Adelsstandes waren
nur erste Ansätze vorhanden.
Ebenda S. 140 : Erst nach den großen Wanderungen tritt uns
bei den meisten deutschen Stämmen die ständische Abschließung
des Adels als vollendet entgegen.
Georg Waitz I S. 149 : Aber diese Stände waren nicht wie
Kasten gegeneinander abgeschlossen.
Mitteis-Lieberich S. 18 : Die germanischen Stände sind nicht
streng voneinander abgeschlossen. Aufstieg in einen höheren
, Absinken in einen niederen Stand sind möglich.
Reinhard Wenskus , Stammesbildung und Verfassung S. 323 :
Wenn wir den rechtlich-ständischen Abschluss nach unten
mit der Ausbildung einer Rangstufe gleichsetzen wollen,
können wir von einem Adelsstand nicht sprechen.
Walter Schlesinger , Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters
2, 1974 S. 18 : Einen Adel hat es in dieser allgemeinen
Form , jedenfalls im Rechtssinn , gar nicht gegeben. Damit
wird selbstverstänlich nicht in Abrede gestellt, dass bei allen
Ständen Führungsschichten vorhanden waren. Eine gewisse
Fluktuation wird man für diese Schichten nicht in Abrede
stellen wollen .
Wenn manche Autoren von "Adel" sprechen , obwohl sie diesem
keine Vorrechte zugestehen oder einen ständischen Abschluss
nach unten verneinen , ist dies nicht konsequent . Leider sind
dadurch Mißverständnisse entstanden . Nicht gerechtfertigt ist es
auch , den Adel "im juristischen Sinn" von dem Adel "im weiteren
Sinn" zu unterscheiden . Wenn man , um die These von der
Adelsherrschaft zu retten, den Adelsbegriff erweitern und jede
Oberschicht als "Adel" bezeichnen will , kommt man in Teufels
Küche.
Es geht auch nicht an , darauf abzustellen , dass Tacitus bei den
Germanen zuweilen das Wort nobilis verwendet. Dazu
Frantisek Graus , Volk , Herrscher und Heiliger im Reich
der Merowinger S. 202 : Dannenbauer geht von der Vorstellung
aus, dass Tacitus das Wort nobilis stets streng "im
technischen Sinn" verwendet. Ein bloßer Einblick in Gerber-
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