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Greef , Lexikon Taciteum , 1903 S. 946 ff. beweist, dass die
Lage nicht so einfach ist. Tacitus spricht nicht nur von
insula nobilis , equi nobiles , sondern auch von nobilissimus
populus, überall ohne "technischen Sinn".
Friedrich Frahm , Historische Vierteljahrschrift 24, 1929 S.
180 : Ganz unbestimmt wird das Wort nobilis bei der Schilderung
der germanischen Gefolgschaft in Tac. Germania c.
14 verwendet. Dort heisst es, wenn die Völkerschaft, in der
sie geboren seien, Frieden habe, dass dann plerique nobilium
adulescentium zu solchen Völkern, die gerade Krieg führen,
ziehen. Es ist nicht denkbar, dass hier nur Adelige gemeint
sind. Nach Rudolf Much S. 231 besagt nobiles nur "Leute aus
gutem Hause" , wie angelsächsich aedelingas.
Im Übrigen wird verwiesen auf die ausführlichen Darlegungen in
Heft IX S. 60-76 und auf die Arbeit
"Adel" , "Oberschicht", "Herrenstand", "Aristokratie" - notwendige
Begriffsbestimmungen für die Geschichte der germanischen
Zeit und des frühen Mittelalters ( Heft IX S.
429-459 ) .
Adelsherrschaft bei den Alaman-
nen?
Vorbemerkung: Die nachfolgende Arbeit enthält eine gekürzte
Fassung meiner in Heft IX S. 133-185 erschienenen Arbeit, die
aber immer noch zusätzlich herangezogen werden sollte.
Sowohl nach dem allgemeinen, wie nach dem wissenschaftlichen
Sprachgebrauch bedeutet Adel einen nach unten abgeschlossenen,
mit erblichen Vorrechten ausgestatteten Geburts stand.. Dazu
folgende historischen Nachschlagewerke :
Geschichtliche Grundbegriffe , Historisches Lexikon zur
politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hrsg. von Otto
Brunner, Werner Conze, Reinhard Koselleck Band I , 1972 S.
1 : Adel = die durch Vorrang von Rechten und Pflichten vor
dem Volk hervorgehobene Herrenschicht , deren Stand erblich
und demzufolge stets darauf gerichtet war, sich durch
geschlossenes Konnubium vom Volke abzuschliessen.
Lexikon des Mittelalters, 1. Band , 1. Lieferung 1977 Sp. 119 :
Adel = in zahlreichen Kulturen auftretende Aussonderung
erblich bevorrechtigter Familien.
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